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Vielen Dank für die Info. Selbst schon probiert? An Zeichen und Wunder glaube ich erst, wenn ich die live sehe 😇Spaß beiseite & sorry für die Dummy-Frage: mit Einspeiseeistung ist eh die WR WR [Wechselrichter] Leistung gemeint? Denke aber mal, dass das in dem Schritt noch nicht so essentiell ist. |
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Ich habe es gestern abgeschickt. Da die Ömag ja den Einspeisepunkt vor Beauftragung braucht, würde es natürlich Sinn, die Berechtigung (Leistung, Nummer) selbst auszufassen. Die Details muss dann der Elektriker machen. Aber unsere Beamten mögen keine logischen Lösungen. Hier die Antwort der Wr. Netze:
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Naja, wenn ich es richtig verstehe, bekommt man nun zumindest (umgehend, ohne Formalitäten) eine Einspeise-Zählpunktnummer. War das vorher auch der Fall? Auch im Titel und im ersten Beitrag wird nichts anderes erwähnt. |
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Sorry. Stimmt. Ich habe die Nummer nicht genau gelesen. Es sind die letzten drei Stellen gleich. Auskunft der Ömag am Telefon: Die Einspeisenummer den Wiener Netzen kann für zukünftige Förderversuche genommen werden. Ein Elektriker muss jedoch noch immer die relevanten Daten zur Anlage eintragen. Mein Raunzen in #2 war vollkommen unbegründet. Hat doch so funktioniert, wie erhofft. Soweit ich es jetzt verstanden habe, kann "Einspeisnummer ansuchen", "Förderantrag stellen", "Beauftragen" in einer logischeren Reihenfolge selbst abgewickelt werden. |
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So ich klinke mich als TE an dieser Stelle wieder ein. Vorher war es so, dass ein Elektriker via Portal um die Einspeisezählpunktnummer bei den Wr. Netzen angesucht hat. Bei diesem Ansuchen musste der Elektriker auch schon alle relevanten Daten wie WR WR [Wechselrichter]-Leistung angeben, obwohl in diesem Stadium die Wr. Netze noch keine weiteren Berechnungen der Einspeiseleistung machen. D.h. du bekommst keinen Netznutzungsvertrag und du weißt auch nicht, wieviel du nachher einspeisen darfst. Du bekommst einfach nur mal so das OK zum Bau wie im Beitrag #2 und die Zählpunktnummer für die Förderung. In meinem Fall musste also der Elektriker um die Zählpunktnummer ansuchen. Aktuell dürfte man anscheinend, so wie vorher schon bei anderen Netzbeteibern, als Kunde selber um den Zählpunkt ansuchen. Die Netzverträglichkeitsprüfung erfolgt ja sowieso erst mit Abnahme durch den Elektriker. Am 11.07. wurde meine Anlage nun vom Elektriker abgenommen und der Befund an die Wr. Netze gesendet und jetzt beginnt erst die Maschinerie bei den Wr. Netzen ins Laufen und sie machen die Netzverträglichkeitsprüfung und ich bekomme hoffentlich bald einen Netznutzungsvertrag von ihnen. @hartbau Also du hast gestern über den von mir geposteten Link angesucht und die Antwort bekommen, welche du gepostet hast? Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, darf ich also mit 0,0 kW Einspeiselimit meine am 11.07. abgenomme Anlage schon betreiben, bis ich den Netznutzungsvertrag bekomme?? |
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Ich glaube, dass die Nummer rein formale Gründe hat (Reihenfolge Förderung). Der Elektriker muss weiterhin die Anlage und Einspeisemenge eintragen. Dann sollte die Zusage des Netzbetreibers über eine bestimmte Energiegrenze erfolgen. Dies ist für Personen ohne Anlage eine enorme Erleichterung sich an die Fristen zu halten. In deinem Fall sollte der Elektriker schon alles in die Wege geleitet haben. Ich hoffe aber, dass sich jemand mit mehr Ahnung dazu meldet. |
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@hartbau Ja, mein Elektriker hatte damals alles in die Wege geleitet, aber NEIN bei den Wr. Netzen erfolgt beim Ansuchen im Portal um Netzzugang, weiter gar nichts außer die Vergabe der Zählpunktnummer und Prüfung der Zulässigkeit der Anlage. Nachdem ich ja wissen wollte, wieviel ich einspeisen darf, hatte ich damals mit einem Techniker der Wr. Netze telefoniert, welcher in meinem Bezirk die Netzverträglichkeitsprüfungen macht und fragte nach dem Netznutzungsvertrag und dem Einspeiselimit. Nachdem dieser Techniker aber nur rein die Berechnungen macht und meine Adresse gar nicht am Tisch od. System liegen hatte, hat er sich dann innherhalb seiner Abteilungen schlau gemacht. Auszug aus dem Mailverkehr unter den Technikern bzw. Abteilungen: "Das bekommt der Kunde erst bei der Fertigmeldung. Der Elektriker bekommt die Zulässigkeit und erst mit der Fertigmeldung wird der ganze Prozess in Gang gesetzt". |
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Das heißt: Man baut eine Anlage beliebiger Größe und bekommt nachher erst die Zussage des Netzbetreibers wieviel man überhaupt einspeisen darf? Beispiel: Anmeldung -> Gebaut 17.5kW -> Fertigmeldung -> langer Beamtenweg -> "Herr Boby, nach Prüfung dürfen Sie nur 5kW einspeisen. Bg die dünnen Versorgungsleitungen Wir müssen auf professionelle Forumshilfe warten. Ich bin verwirrt |
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Früher gab es für Private nicht einmal den Einspeisepunkt - so gesehen kann man wenigstens schon mal um die Förderung ansuchen. Theoretisch und ob das bei der bei der Ömag passt = ???? Lt. deren Leitfaden musst eine Bestätigung für den Einspeispunkt hochladen. https://www.oem-ag.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/investitionsfoerderung/IVZ_PV_Speicher-EAG-Leitfaden_Ticketsystem_2023_v9.pdf Da ist auch kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] gefragt & ....Wiener Netze bestätigt vorab 0kw - das passt dann so für die Ömag - habe da so meine Zweifel und wird man nach dem nächsten Call sehen. Wiener Netze & ÖMAG = Passierschein A38-Anforderung nicht ausgeschlossen. |
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@ma2412 du wirst lachen, aber es passt der ÖMAG so!!! Warum passt es der ÖMAG? Weils von den Wr. Netzen nicht mehr gibt. Mein Eli hat um Netzzugang bei Wr. Netze angesucht, er bekommt dann lediglich die Mitteilung der Zulässigkeit und die Zählpunktnummer. Ich habe dann weiter herumtelefoniert und habe von den Wr. Netzen das "Beiblat zur Fertigmeldung" bekommen. In diesem Beiblatt werden irgendwelche kW gar nicht angeführt, nix , keine WR WR [Wechselrichter]-Leistung nada! Weiter herumtelefoniert und zur Auskunft gemäß meinem Beitrag #7 gekommen. Dieses Beiblatt habe ich der ÖMAG hochgeladen und es passt ihnen so, weil sie wissen, da kommt ned mehr von den Wr. Netzen. Letzten Montag Förderzusage von der ÖMAG bekommen. |
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A so und danke für die Info betreffend Ömag - widerspricht sich halt etwas. Hut ab vor den stundenlangen Telefonaten. Amtsschimmel & Bürokratie ... kannst eh nur mit Humor nehmen / Rubrik Tragikkomödie - net änderbar 🤣 1 |
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ja, so scheint es zu schein, .....also vorsicht mit Dach vollmachen, sonst kannst damit nachher nur den Kühlschrank betreiben und der Rest ist 0,0 😀 In NÖ gibt es zumindest, so dass sie die eigenen Bezugsleistung die man hat oder erhöht hat, abnehmen müssen (wenn es das Netz hergibt 🤪) |
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Das kann doch nur ein Scherz sein, das man erst von Wr. Netze erfährt was eingespeist werden darf, wenn man gebaut hat und die Anlage vom Elektriker abgenommen wurde. Beispiel: 30kW werden gebaut und dann erlaubt Wr. Netze nur 4kW. Nicht nur das man unnötig viel Investiert das man dann gar nicht verwenden kann. Man ist ja eigentlich auch in falschen Kategorie bei der Förderung. Also ob das wirklich so ist, ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. |
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Könnte wie Harald Sicheritz (Dreh)Bücher über die Bürokratie schreiben und durchaus vorstellbar. 30 kw ist ein schlechtes Beispiel; das mit den 17,5 kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] & Reduktion ist wohl eher denkbar. Da wiehert der Fiaker Gaul: https://tinyurl.com/46kx2rar |
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