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Du sprichst von Arbeitnehmerveranlagung, daher kann es sich bei der Internetnutzung nur um die Nutzung im HO handeln. Die anteiligen Kosten für HO (Strom, Internet etc.) sind mit der HO Pauschale (neuerdings Telearbeit) agegolten. Du und auch deine Frau können daher die Kosten nicht seperat als Werbungskosten absetzen - außer diese übersteigen die Pauschale. Halte ich jedoch beim 0815 Arbeitnehmer im HO für eher ausgeschlossen. Fazit: Die Internetkosten können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. |
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Ich kann Dir nicht sagen, ob das bei mir und meiner Lebensgefährtin unter Home-Office zu zählen ist oder nicht. "Klassisches" HO ist es nicht, wir sind beide im Bildungsbereich tätig, es geht also um Vor-/Nachbereitung, Organisation und administrative Tätigkeiten. Sowohl von Telefon als auch Internet mache ich seit vielen Jahren einen Teil als Werbungskosten geltend, genauso hat es meine Steuerberaterin gemacht, bevor ich das selber übernommen habe. Es gab gelegentlich Überprüfungen und das wurde nie beanstandet. Vor diesem Hintergrund scheint mir Dein Fazit nicht richtig. |
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Das war für die Vergangenheit korrekt - seit Einführung der Pauschale nicht mehr. Deine Steuerberaterin kann dich jedoch sicher entsprechend beraten bzw. dich auf den neuesten Stand bringen 🙂 ad: HO Begrifflichkeit - aus diesem Grunde wurde es auf den schönen Begriff der "Telearbeit" geändert um genau die von dir angesprochenen Tätigkeiten mitzuumfassen. Generell ist das Steuerrecht eine relativ volatile Rechtsmaterie - wo Aktualität sehr wichtig ist und man mit "das haben wir schon immer so gemacht" bald nicht mehr weiter kommt. |
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Ihr hattet für L1 schon jemals eine Prüfung? Ich kenne genug Leute, die beim "Arbeitszimmer" jahrelang irgendwas reingenommen haben, sie wurden halt nie geprüft. |
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Was ist die genaue Definition von Home Office und Telearbeit? Bzw. der genaue Unterschied? Muss die Telearbeit das Arbeiten mit PC sein oder kann das auch andere Tätigkeiten (natürlich arbeitsbezogene) zuhause umfassen? Edit: Mir gehts mehr um die arbeitsrechtliche Ansicht als ums Steuerrecht |
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Eine "gelegentliche" Prüfung kann ich mir bei L1 auch nicht vorstellen. Hatte selbst bei E1 in den letzten 10 Jahren keine Prüfung. Home Office Pauschale bis 31.12.24: Die Arbeit muss in den eigenen 4-Wänden verrichtet werden. Telearbeit Pauschale ab 01.01.2025: Arbeit kann überall verrichtet werden (z.B. Cafe). Mit PC hat das grundsätzlich nichts zu tun - zielt rein auf die Örtlichkeit. |
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Ab dem Steuerjahr 2025 heißt das so. Die Tätigkeit ist jetzt nicht mehr an ein "Home" gebunden, du könntest mit Laptop und Internet theoretisch auch am See arbeiten. ||
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Danke! |
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Was ist L1 bzw. E1 gemeint? |
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L1 Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung E1 Einkommensteuererklärung |
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Ich bin der Meinung dass DrShouter nicht korrekt erklärt hat. Beispiel: ich arbeite an die 30 Tage pro Jahr im Hone Office, bekomme aber vom Arbeitgeber kein Home Office Pauschale, deshalb nehme ich auch Internetkosten in die AN-Veranlagung mit rein. Zur Frage von MissT: ich würde da bzgl. Aufteilung Internetkosten auch kurz mit dem Steuerberater oder dem Finanzamt sprechen. Grundsätzlich würde ich erwarten, dass das Gestz eine Aufteilung zulässt, wenn ihr die ehrlich macht (jede von euch jeweils die Hälfte der Kosten). |
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Ich geb es auf.... Ob du die Pauschale vom AG bekommst oder selbst in der L1 geltend machst sind 2 paar Schuhe. Aber bitte - macht es wie ihr glaubt. Vielleicht hatte ich bei der Stb-Prüfung einfach nur Glück. 🙃 |
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Genau darum geht es - ned gleich pampig werden - MissT hat nicht geschrieben, dass sie die HO-Pauschale bekommt. Du bist jedoch bei deiner Antwort davon ausgegangen. Das wollte ich damit sagen. |
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Ich bekomme keine HO-Pauschale. |
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Zahlt dir diese Tätigkeiten/Leistungen/Zeiten ein Arbeitgeber/Dienstgeber über ein Gehalt im Rahmen deines Arbeits-/Dienstverhältnisses oder sind das selbständige Tätigkeiten, die du extra verrechnest (z.B. Honorarnote odgl.?). Ich finde, das ist aus den bisherigen Angaben nicht klar erkennbar und hat vermutlich auch auf die Steuerfrage Auswirkungen..... |
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Diese Tätigkeiten werden im Rahmen meines Dienstverhältnisses bezahlt. |
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Ich verstehe die ganze Problematik nicht ganz... Abgesehen ob die Home office Pauschale zusteht oder nicht ( DrShouter hat das super erklärt), die Internetkosten abschreiben kann oder nicht, es wird um nichts mehr oder weniger wenn das nur 1 Person oder 2 Personen machen. Denn die Gesamtkosten dividiert durch 2 minus Selbsbehalt ist genau der gleiche Gesamtbetrag wie wenn nur 1 Person das steuerlich geltend macht. Oder habe ich da einen Denkfeher? |
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Wie im Eingangsbeitrag schon geschrieben, ist die grundlegende Frage, ob die Internetkosten auf zwei Personen aufgeteilt und von beiden steuerlich geltend gemacht werden können, wenn die Rechnungen hierfür auf nur eine der beiden Personen ausgestellt sind. Die Debatte betreffend Home-Office-Pauschale u. dgl. geht ehrlich gesagt an der Fragestellung vorbei. |
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Mein Steuerberater haut immer einen Anteil von Handy und Internet rein. Gehe also davon aus, dass ihr es auch Teilen könnt. |
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Die Kernfrage ist doch hier, ob die HO-Pauschale für Lehrer überhaupt zur Anwendung kommt. Es gilt hierfür ja die Tagesregelung, das bedeutet, dass an diesem Tag die Arbeit (mehrheiltich oder ausschließlich?) von zuhause aus erledigt wird. Wenn nun ein Lehrer zuhause vor- und nachbereitet ist dies nach meinem Verständnis gar nicht von dieser Regelung gedeckt. |
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@Rabaum: MissT geht es nicht um die HO-Pauschale. Lies ihre Frage doch nochmals. DrShouter hat die Frage ebenfalls nicht beantwortet. @MissT: bin immer noch der Meinung, dass das nur ein Steuerberater, AK oder Finanzamt beantworten kann. |
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