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verstehe ich das richtig? Du machst die Arbeitnehmerveranlagung und weißt nicht ob Du den Alleiverdienerabsetzbetrag beantragen kannst oder nicht? Einfach beantragen, wenn er Dir nicht zusteht kriegst ihn sowieso nicht. Da passiert nix... |
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Ja, kannst du machen. Hat der Steuerberater letztens bei uns genau so gemacht. Die steuerpflichtigen Einkünfte (inkl. Wochengeld) werden betrachtet. Also Brutto ohne Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Pendlerpauschale etc. Und ggf. selbstständig Einkünfte natürlich noch dazu. Wenn man ohnehin unter 6000 Eur ist, dann passt es. Aber wenn man knapp drüber ist dann unbedingt Pendlerpauschale, Werbungskosten etc. berücksichtigen. Denn es könnte sein, dass man Anspruch hat, aber nix kriegt weil die o.g. noch nicht berücksichtigt wurden. Hängt auch davon ab, ob man die beim Arbeitgeber gemeldet hat oder nicht. Könntest auch zuerst den anderen Antrag machen, dann im Steuerbescheid nachsehen wie hoch das steuerpflichtige Einkommen im Endeffekt war und dann beim zweiten entsprechend den AVAB in Anspruch nehmen oder nicht. Aber wie gesagt, wenn schon unter 6k dann passt's sowieso. |
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