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Arbeitnehmerveranlagung - Alleinerverdiener wenn Partner/in < 6000

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  •  streicher
  •   Gold-Award
4.6. - 5.6.2020
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

vielleicht kann mir jemand die Frage beantworten.
Es gibt ja bei einigen Arbeitnehmerveranlagungsthemen die Grenze von 6000 Euro Jahresverdienst von der/dem Partner/in. Z.B. auch beim Alleinverdiener

Meine Frage wäre jetzt könnt ich einfach hergehen und im Finanzonline unter folgendem Punkt schauen ob es <6000 Euro waren:
Abfragen --> Datenübermittlungen --> Bei Jahr 2019 eingeben.

Oder ist dieser Betrag der falsche und ich muss da noch was dazurechnen oder abziehen?

Danke

  •  Marylu
5.6.2020  (#1)
verstehe ich das richtig? Du machst die Arbeitnehmerveranlagung und weißt nicht ob Du den Alleiverdienerabsetzbetrag beantragen kannst oder nicht?
Einfach beantragen, wenn er Dir nicht zusteht kriegst ihn sowieso nicht. Da passiert nix...

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
5.6.2020  (#2)

zitat..
streicher schrieb: Abfragen --> Datenübermittlungen --> Bei Jahr 2019 eingeben.

Ja, kannst du machen. Hat der Steuerberater letztens bei uns genau so gemacht.

zitat..
streicher schrieb: Oder ist dieser Betrag der falsche und ich muss da noch was dazurechnen oder abziehen?

Die steuerpflichtigen Einkünfte (inkl. Wochengeld) werden betrachtet. Also Brutto ohne Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Pendlerpauschale etc.  Und ggf. selbstständig Einkünfte natürlich noch dazu.

zitat..
Marylu schrieb: Einfach beantragen, wenn er Dir nicht zusteht kriegst ihn sowieso nicht. Da passiert nix...


Wenn man  ohnehin unter 6000 Eur ist, dann passt es. Aber wenn man knapp drüber ist dann unbedingt Pendlerpauschale, Werbungskosten etc. berücksichtigen. Denn es könnte sein, dass man Anspruch hat, aber nix kriegt weil die o.g. noch nicht berücksichtigt wurden. Hängt auch davon ab, ob man die beim Arbeitgeber gemeldet hat oder nicht.

Könntest auch zuerst den anderen Antrag machen, dann im Steuerbescheid nachsehen wie hoch das steuerpflichtige Einkommen im Endeffekt war und dann beim zweiten entsprechend den AVAB in Anspruch nehmen oder nicht. Aber wie gesagt, wenn schon unter 6k dann passt's sowieso.

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