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Arbeitnehmerveranlagung bei Hausbau

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  •  manuel001
28.2.2010 - 19.2.2011
13 Antworten 13
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Ich weiß, dass man die Zinsen als Sonderausgaben abschreiben kann (2920€).
Den Hausbau selbst kann man ja auch abschreiben. (Wohnraumschaffung)
Weiß jemand, wie das genau geht.
Kann man das nur im Jahr vom Hausbau abschreiben, oder über mehrere Jahre?

  •  creator
  •   Gold-Award
1.3.2010  (#1)
ab seite 36http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d116/SteuerSparen2010.pdf

grundsätzlich kann nur in dem/für das jahr, in dem die kosten angefallen sind (rechnungsdatum), abgeschrieben werden, die dafür zinsen natürlich so lange sie laufen.

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  •  hüslebauer
1.3.2010  (#2)
Vielen Dank - Muss dir echt mal Danken für die vielen, super Links. Haben mir bis jetzt schon mehrmals weitergeholfen!!

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  •  johro
1.3.2010  (#3)
hallo - du weisst aber schon, dass die wohnraumschaffung auch unter die 2920.- Regel fallen?

lg
Johannes

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  •  gpg1808
2.3.2010  (#4)
das ist ja...unter sonderausgaben fallen neben den rechnungen für den hausbau und den zurückbezahlten zinsen auch noch unfallversicherungen, pensionsvorsorgen...kirchenbeiträge uvm.
da brauchst nicht mehr viele rechnungen für den hausbau um auf die grenze von € 2920.- zu kommen...genau genommen eigentlich ein klacks den man hier während dem hausbau zurückbekommt...

lg

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  •  adlerhorst
15.2.2011  (#5)
Aufschließungsabgabe Sonderausgaben - Zählt auch die Aufschließungsabgabe zu den Sonderausgaben?

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  •  chris23
16.2.2011  (#6)
Kirchenbeitrag - "...unter sonderausgaben fallen neben den rechnungen für den hausbau und den zurückbezahlten zinsen auch noch unfallversicherungen, pensionsvorsorgen...kirchenbeiträge uvm." gpg1808

Vorsicht die Kirchenbeiträge fallen nicht unter die Topfsonderausgaben und damit nicht in die zusammengenommene Höchstgrenze von 2920.

Diese sollte man also auch angeben wenn man die 2920 schon erreicht hat.
lg, Chris

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  •  chris23
16.2.2011  (#7)
"grundsätzlich kann nur in dem/für das jahr, in dem die kosten angefallen sind (rechnungsdatum), abgeschrieben werden, die dafür zinsen natürlich so lange sie laufen." creator

Hier sollte imho nach dem Zu-/Abflussprinzip vorgegangen werden also sollte das Datum der tatsächlichen Zahlung zählen und nicht das Rechnungsdatum. Ist bei kleinen Firmen die nur eine Ein-/Ausgabenrechnung machen auch so. Wird aber meist eh das gleiche Jahr sein.

lg, Chris23

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
17.2.2011  (#8)
wer gut verdient - kann sich die Arbeit schenken, den ab 60.000 brutto gibt es keine Topfsonderausgaben mehr.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.2.2011  (#9)
@chris 23 - der klammerausdruck war die kurzfassung/möglichkeit. hast ja recht, nur kann man sich da ggf. anschauen, was im einzelfall günstiger ist.

die broschüre für 2011 gitb's unter http://www.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=29&IP=59814

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  •  noesro
17.2.2011  (#10)
Was ist genau als Kosten für Grundbeschaffung zu verstehen? - Unser Grundstück hat 51400€ ohne Gebühren usw. gekostet, kann ich die 54000€ im Formular eintragen oder nur die Notariatskosten bzw. Grunderwerbsteuer, Grundsteuer?

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  •  hotz68
  •   Bronze-Award
17.2.2011  (#11)
2920 € bzw. 5840 € !! - Unter Topfsonderausgaben kannst 2920 € bzw. wennst den ALLEINVERDIENER hast 5840 € eintragen mehr bringt nix !!!

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  •  johro
  •   Gold-Award
17.2.2011  (#12)
Hallo - die Notarkosten werden net anerkannt,

lg
johannes

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  •  Weigelie
  •   Silber-Award
19.2.2011  (#13)
Nur die Zinsen? - Weil ich hier weiter oben ein paar mal gelesen habe, dass nur die Zinsen geltend gemacht werden können, die Ausgaben selbst aber nur im Jahr der Rechnungslegung:

Im Antragsformular steht bei den Sonderausgaben unter 6.3.
"Summe aller Beiträge sowie RÜCKZAHLUNGEN von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung (...) von Wohnraum geleistet wurden"

Wir machen in unseren Anträgen zur Arbeitnehmerveranlagung auf jeden Fall die Rückzahlungen UND die Zinsen geltend (natürlich im Rahmen der Höchstgrenze).


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