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Je nach gewältem KBG-Variante gibt es unterschiedliche Freigrenzen (was den ungekürzten Bezug des KBG betrifft). Lohnsteuertechnisch und sozialabgabentechnisch ist die gewählte Variante aber egal.
Wenn sie Kinder betreute benötigt sie dafür den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung (z.B. ausgebildete Tagesmutter) - sonst wird ihre Kostennote nicht anerkannt und die Nachbarin kann nix absetzen. Lies mal hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080601.html und hier: https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/ und wenn du alles ganz genau wissen willst dann hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001474 |
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Hallo sir_rws, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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Ja, sie ist Lehrerin (Pädak gilt als Nachweis)
Vermutlich hat der Betrag auch eine Auswirkung auf den Alleinverdienerabsetzbetrag des Gatten, oder ? |
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Dein zweiter Link funktioniert leider nicht |
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Link - Bitte kopieren und einfügen, der Link funktioniert nicht.
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001474 |
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https://www.sozialversicherung.at/kbgOnlineRechner/ edit: geht nicht direkt mit anklicken da die Forensoftware das letzte "/" nicht dem link hinzugefügt hat. Also musst händisch den ganzen linktext oben (inkl. dem "/") markieren und in die Zwischenablage einfügen und dann direkt in die Adresszeile deines Browsers einfügen. |
ich probiers nochmals: