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Ich habe dazu das gefundeen: "Freibeträge für Kinder ab 50 prozentiger Behinderung ohne Pflegegeldbezug In diesem Fall steht eine erhöhte Familienbeihilfe und an Stelle der zuvor genannten Freibeträge ein monatlicher Pauschalbetrag von 262 Euro zu. Zusätzlich können ohne Abzug des Selbstbehaltes die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) und das Schulgeld für eine Behindertenschule oder -werkstätte geltend gemacht werden. Die Kosten für Diätverpflegung können neben dem Freibetrag von 262 Euro nicht berücksichtigt werden." Also ich würde das so sehen, dass du die 262 Euro trotz erh.Familienbeihilfe beantragen kannst. Wir haben die Diagnose bei unserem Kind erst Ende 2023 erhalten,darum kann ich noch nichts genaueres sagen. Hast du dich schon bei der Arbeitsgemeinschaft für Zöliakie erkundigt? Vllt.können die dir auch weiterhelfen. |
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Danke. Guter Tipp, sind dort eh Mitglied. lg |
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Pfuh, das muss ich mir auch mal ansehen. Wird wohl Zeit für einen Steuerberater. Wir haben keinen Behindertenausweis, aber auch erhöhte Familienbeihilfe plus Pflegestufe 2. Somit ist das sicherlich absetzbar. edith: doch nicht, weil der Freibetrag um das Pflegegeld zu kürzen ist. Pfuh, doch nix verpasst 😆 |
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Arbeitsgemeinschaft hat innerhalb einer Std. reagiert. So wie angenommen ist es richtig. "Bei Bezug von erhöhter Familienbeihilfe gibt es weder den generellen pauschalen Freibetrag für Behinderung noch den Freibetrag für Diätverpflegung – beide Felder können leer bleiben. Dafür gibt es aber eben den monatlichen Freibetrag von 262 Euro für die Monate, wo erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird." |
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