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Arbeitnehmerveranlagung - Kind Behinderung

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
4.3. - 5.3.2024
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Unser Sohn hat aufgrund seiner Zöliakie Diagnose, automatisch eine 50% ige Behinderung zugesprochen bekommen seit 2022. Wir bekommen auch die erhöhte Familienbeihilfe.

Nun kann ich zum Ersten Mal fürs Jahr 2023 das in der Veranlagung angeben, aber nach einigen Gesprächen mit anderen betroffenen Eltern ist nun einiges an Verwirrung entstanden.
Das Formular schliesst ja explizit den pauschalen Freibetrag aus, bei Bezug der erhöhten Familienbehilfe. Aber angeblich kann man trotzdem noch was absetzen. Kennt sich da jemand aus? Fällt das unter "Ich beantrage den pauschalen Freibetrag von monatlich 262 Euro für ein erheblich behindertes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. "
Leider sind auch die meisten Zölie Foren eher aus dem Deutschen Raum und nicht AT AT [Außentemperatur] bezogen. 

  •  newer
  •   Bronze-Award
4.3.2024  (#1)
Ich habe dazu das gefundeen:
"Freibeträge für Kinder ab 50 prozentiger Behinderung ohne Pflegegeldbezug  In diesem Fall steht eine erhöhte Familienbeihilfe und an Stelle der zuvor genannten Freibeträge ein monatlicher Pauschalbetrag von 262 Euro zu. Zusätzlich können ohne Abzug des Selbstbehaltes die Aufwendungen für Behindertenhilfsmittel (z.B. Sehhilfen, Rollstuhl, behindertengerechte Adaptierung der Wohnung) und das Schulgeld für eine Behindertenschule oder -werkstätte geltend gemacht werden. Die Kosten für Diätverpflegung können neben dem Freibetrag von 262 Euro nicht berücksichtigt werden."

Also ich würde das so sehen, dass du die 262 Euro trotz erh.Familienbeihilfe beantragen kannst.
Wir haben die Diagnose bei unserem Kind erst Ende 2023 erhalten,darum kann ich noch nichts genaueres sagen.
Hast du dich schon bei der Arbeitsgemeinschaft für Zöliakie erkundigt? Vllt.können die dir auch weiterhelfen.






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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#2)

zitat..
newer schrieb: Hast du dich schon bei der Arbeitsgemeinschaft für Zöliakie erkundigt? Vllt.können die dir auch weiterhelfen.

Danke. Guter Tipp, sind dort eh Mitglied. lg


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  •  MalcolmX
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#3)
Pfuh, das muss ich mir auch mal ansehen. Wird wohl Zeit für einen Steuerberater.

Wir haben keinen Behindertenausweis, aber auch erhöhte Familienbeihilfe plus Pflegestufe 2. Somit ist das sicherlich absetzbar.

edith: doch nicht,  weil der Freibetrag um das Pflegegeld zu kürzen ist.

Pfuh,  doch nix verpasst 😆

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
5.3.2024  (#4)
Arbeitsgemeinschaft hat innerhalb einer Std. reagiert. So wie angenommen ist es richtig.

"Bei Bezug von erhöhter Familienbeihilfe gibt es weder den generellen pauschalen Freibetrag für Behinderung noch den Freibetrag für Diätverpflegung – beide Felder können leer bleiben. Dafür gibt es aber eben den monatlichen Freibetrag von 262 Euro für die Monate, wo erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird."

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