Ich habe beim Finanzamt im Jahre 2008 einen PC und einen Laptop abgeschrieben.
PC 690,90 + Laptop 379,00 Sie haben bei beiden 40% Privatanteil weggerechnet.
Den Laptop haben Sie ganz abgeschrieben und den PC auf 3 Jahre aufgeteilt.
Ergibt für 2008 Werbungskosten von 365,58 (138,18 + 227,40)
Was darf ich nun 2009 und 2010 bei den Werbungskosten eintragen? Jeweils 138,18? Das ergäbe lediglich 2 Euro Steuervorteil oder darf ich da wieder die 414,54 eingeben?
Dadurch dass die Werbungskostenpauschale 132 Euro beträgt, geht es eben nur mehr um konkret 6,18 Euro, die gesondert verrechnet werden.
Wenn du keine anderen Werbungskosten hast, bleibts eben bei den 2 Euro.
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