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@hallo.
all deine fragen kann die gemeinde ohne problem schnell und einfach beantworten. lg |
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Ich weiß nicht ob es in allen Bundes - ländern so ist, aber normalerweise darf man auf landwirtscahftlichem Grund nicht bauen. Es gibt da oft wieder Ausnahmen, die gelten aber nur für aktive Bauern und nur sehr begrenzt. Wie zb. kleine Hütte für die Schafe ohne festes Fundament, ect. Aber allgemein kann man das nicht sagen, da die Gesetze in jedem Bundesland anders sind und 2. überall auch noch die Baubehörden = Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde mitreden.
Deswegen ab zur Gemeine und mit der Baubehörde = Bürgermeister über das ganze reden. So habt ihr bereits im Vorfeld eine Ahnung was euch dieser genehmigt und was nicht und ihr erspart euch eine Menge Ärger. |