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Naja, die kurzfristigen Zinsen werden auf jeden Fall noch steigen. Vermutlich werden die langfristigen SWAP' s folgen. Also ja, die 1,2% Ersparnis könnten (!) teuer werden. Genau wissen tut' s aber keiner. Wenn du es über 2 Kreditlinien abbildest, wäre auch das Pönale kein Thema: Kreditlinie 1: langfristig (z.b. 10J fix wie von dir genannt) Kreditlinie 2: kurzfristig (variabel) für die Dauer des Hausverkaufs (z.b. 1 oder 2 Jahre). Mit dem Erlös des Hausverkaufs würde Kreditlinie 2 vollständig getilgt. PS: Bankgarantie hat mit dieser Thematik nichts zu tun, die kostet meist eine Pauschale (z.B. 300 €). |
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Genaueres werden wir in ein paar Tagen erfahren, da die Lockerungen die das Finanzmarktstabilitätsgremium per Empfehlung an die FMA ausgesprochen hat, ihre Wirkung mit 01.04. entfalten sollen. Je nach euren Preisvorstellungen wird dann auch der Verkauf des bestehenden Objektes länger oder kürzer dauern, daher: Nachdem der Überbrückungskredit konditionell mangels hypothekarischer Besicherung (höherer Aufschlag) und im Vergleich zu den SWAPs ähnlicher Referenzzinshöhe, jedoch mit Potential zur weiteren Steigerung (siehe Leitzinssatz) zinsseitig merkbar teurer sein wird, wäre mir persönlich die Sicherheitsvariante (= vollständige Ausfinanzierung) lieber. Dann gibt es auch keinen Stress betreffend die Verwertung der "alten" Immobilie. |
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Hallo LiConsult, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Vielen Dank für die raschen Antworten und die Denkanstöße! Die Sache mit dem Stress beim Verkaufen ist mir auch ein großes Anliegen, weil ich stark darauf hoffe, dass sich der Immobilienmarkt irgendwann wieder einpendeln wird und die Lage eigentlich recht gut ist. Ich will also nicht unter Druck verkaufen müssen. Wenn das ab 1.4. schon gelten soll, bin ich ja noch erstaunter, dass es noch immer keinen konkreten Rahmen gibt... |
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Hallo Malinche, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Auf Überbrückungskredit hoffen oder zuschlagen? |
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Sehe ich auch so! Wir warten auch schon darauf, wann es endlich Details gibt, damit wir unsere Hausbank wegen einer Zwischenfinanzierung kontaktieren können. Die haben uns bisher ständig auf die neue Regelung vertröstet. |
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Müsst ihr soviel zwischenfinanzieren? Wie gesagt, ich mach' das nun relativ häufig eingangs genannte 2 Kreditlinien. Wie hoch sind die Beträge? Wenn du ein wenig mehr Info preisgibst, kann man es vielleicht einschätzen. |
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Dafür hat der Justizausschuss vorgestern einstimmig die Regierungsvorlage zur Änderungen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes betreffend die Seniorenkredite beschlossen - die Änderungen treten mit 01.05. in Kraft. Wird hoffentlich nicht mehr lange dauern. |
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Das kann ich mir nicht vorstellen, dass die Novelle per 01.04. steht. |
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Insgesamt ca. 520k, das alte Haus ist etwa 380k wert. Davon sind noch knappe 60k vom alten Kredit zu bezahlen. Außerdem haben wir auch für den Grund, den wir letztes Jahr gekauft haben, bereits einen Kredit bei der Bank, mit der wir weiterhin finanzieren wollen. Eigenkapital und Gehalt passen sehr gut, derzeit allerdings in CHF, was die Sache enorm kompliziert macht. Welche Infos bräuchtest du denn noch? |
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Gut, das Einkommen wird vermutlich als Grenzgänger (?) vermutlich kein Thema sein, um der KIM-V bei der Verschuldungsquote gerecht zu werden. Der Einkommensbezug in CHF jedoch sehr wohl ein Thema, da gibt's nur ein paar wenige Banken, die Devisenausländer in Ö finanzieren. Vermutlich irgendein Vorarlberger Institut. Da musst du dich dann ohnedies deiner HB hingeben. Sorry, ich kann hier nichts ausrichten. |
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gute Nachrichten unter anderem für Zwischenfinanzierungen und für nicht rückzahlbare Zuschüsse per 01.04.: "Relevante Änderungen gibt es im Zusammenhang mit Zwischenfinanzierungen und im Fall der Vorfinanzierung eines nicht-rückzuzahlenden Darlehens durch eine Gebietskörperschaft (etwa Förderungen oder Zuschüsse). Beide Fälle werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Anwendungsbereich der KIM-Verordnung ausgenommen, da die Verschuldung eines Kreditnehmers sich dadurch nur vorübergehend erhöht." https://www.sn.at/wirtschaft/oesterreich/wohnkreditvergabe-wird-leicht-gelockert-brunner-will-mehr-136087177 1 |
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Auch laut Standard mit 1.4 in Kraft: https://www.derstandard.at/story/2000144679565/kleine-lockerung-der-kreditvergaberegeln-ab-1-april |
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Kein Problem. Ich war mir ja bewusst, dass es nicht einfach ist. Mein Bankberater meinte, dass wir diese Details mit Vorsicht genießen sollten, weil sie noch nicht offiziell sind und sich alles noch ändern könnte. |
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nachdem medial schon vieles vorab entsprechend angekündigt wurde, sind mit Wirkung 01.04. Zwischenfinanzierungen aus der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen Verordnung (KIM-V) herausgelöst worden. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011929 |
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Na dann ist die Ausnahme für die Zwischenfinanzierungen gsd. rasch umgesetzt worden, ist ja kaum zu glauben😀. |
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