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So würde ich das nicht sehen. Dein o.a. Auszug aus der Bauordnung bezieht sich auf eine "öffentliche" Verkehrsfläche, spricht eine Straße. Eine Hauseinfahrt ist keine öffentliche Verkehrsfläche. Schon gar nicht, wenn das nicht einmal Gemeindegrund ist. |
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Du hast die Aussage von Gemeinde und Straßenmeisterei, das sie dass nicht erledigen, darauf wirst du sitzen bleiben..... trotz Aufschließungsabgabe. Wo ist der Kanalanschluss? Verläuft der über den gelben Bereich? Dann könntest dir ev. mit der Gemeinde zumindest die Grabarbeiten und Aushub Entsorgung aushandeln. Oder du machst es einfach bei deinen Erdarbeiten mit..... Aushub ca. 4m x 4m x 0,6m tief ... ca. 20m³ Aushub (2-3Lkw's). Füllen mit 0-32er Frostschutzmaterial ca. 10-12m³ und verdichten. Kostet dir wennst es mit machst all incl. 800 Euro und ein paar graue Haare weniger. |
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Es geht nicht um die Einfahrt (diese ist auf Eigengrund) sondern die Zufahrt, diese befindet sich nicht auf meinem Grunstück. In den Texten wird immer von der Anbindung an eine öffentliche Verkehrsfläche gesprochen, sowohl Landesstraßen als auch Gemeindestraßen sind öffentlich. Laut www.wohnnet.at ist dafür die Gemeinde zuständig: Was tut man, wenn keine Straße zum Grundstück führt? Die Erschließung eines Grundstücks ist grundsätzlich Sache der Gemeinde. Diese hat dafür zu sorgen, dass die angemessene Infrastruktur bis zur Grenze Ihres Baugrunds gegeben ist. Fehlt ein direkter Straßenzugang, müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung geklärt werden. Oftmals ist die Schaffung eines Zugangs über benachbarte Grundstücke notwendig, was die Einigung mit den Nachbarn und ggf. den Erwerb von Wegerechten erfordert. Informieren Sie sich daher so früh wie möglich bei Ihrer zuständigen Gemeinde. Für den Fall, dass eine neue Straße errichtet wird, kann es notwendig sein, dass Sie Teile Ihres Grundstücks an die Gemeinde abtreten müssen. https://www.wohnnet.at/bauen/bauvorbereitung/verkehrserschliessung-29014#was-tut-man-wenn-keine-strasze-zum-grundstueck-fuehrt |
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Gestern war ich beim Bürgermeister, hab mein anliegen erklärt und jetzt meinte er dass sie die Zufahrt machen und sich an der Entwässerung beteiligen, da diese Fläche auf mein Grunstück entwässert werden soll. Ich weiß halt leider nicht wie das sonst läuft, jetzt soll ich die Angebote einholen und die Baufirmen beauftragen und das mit den Kosten "schauen wir uns dann an". Sollte nicht die Gemeinde Angebote dafür einholen und direkt beauftragen und bezahlen? Sowohl Schmutzwasser als auch Wasser liegen an der anderen Seite des Grundstücks. |
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Ist auf der anderen Seite auch eine öffentliche Straße? Wie sieht denn die Flächenwidmung von dem gelb markierten Teil aus? |
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Ohne schriftliches Statement vom Bürgermeister ist sein Lippenbekenntnis genau das, wertlos bedenke es sind jetzt Wahlen. Wenn der gelbe Fleck dem Land und nicht der Gemeinde gehört musst du es wohl selbst befestigen |
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Auf der Rückseite ist Privatgrund und keine Straßen. Von Flächenwidmung hab ich keine Ahnung, aber es ist ist auf dem Grund der Landesstraße. Mir fehlt hier die rechtliche Sicht, in der Bauordnung steht nirgends dass die Gemeinde die Zufahrt nur machen muss wenn es sich um Gemeindegrund handelt. Das werde ich auf jeden Fall noch machen. |
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Das ist zumindest bei uns das Thema, grenzt du bereits an die Landesstraße hast du ergo bereits eine Zufahrt, weil's öffentliches Gut ist, würde Gemeindegut dazwischenliegen würden sie dir die paar qm übertragen die du brauchst, rein logisch betrachtet, wieso sollte die Gemeinde den Asphalt auf der Landesstraße bzw deinem Privatgut finanzieren, wenn's nicht ihr gehört ||
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Das ist ja nicht der Fall, ich grenze an öffentliches Gut, aber der Asphalt der befestigten Straße ist 5m von meinem Grundstück entfernt. Weil die Aufschließungsabgabe zur Anbindung eines Bauplatzes an die öffentliche Infrstrukur da ist. Wäre interessant mit wem man das klären kann... auf der BH hab ich angerufen, die sind nur für gewerbliche Anfragen dieser Art zuständig. |
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Es steht aber nirgends, dass die Zufahrt asphaltiert sein muss, du bist ja ans öffentliche Gut angebunden, deswegen denke ich nicht, dass du eine Grundlage hast es einfach zu verlangen |
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Viele Meinungen, hierzu mal meine 😀 Die Gemeinde ist verpflichtet, dich ans öffentliche Straßennetz anzubinden. Jedoch hast du den Sonderfall, dass deine Erschließungsstraße eine Landesstraße (und somit in Verwaltung der Landesstraßenverwaltung, meistens eine Bauabteilung und der dazugehörige Bauhof) darstellt. Hier hat die Gemeinde keinerlei Errichtungs- oder Erhaltungspflichten (hiervon ausgenommen sind sogenannte Nebenanlagen, dazu müsste man die Eigentumsverhältnisse besser kennen - das öffentliche Gut zwischen deiner Parzelle und der Landesstraße - gehört der Gemeinde?) und die Landesstraßenverwaltung stellt auf stur. Ist bei uns nix anderes. Innerhalb des Gemeindestraßennetzes kommt die Gemeinde sicher ihrer Verpflichtung nach... siehe hierzu den §38 Abs. 6 NÖ BO (auszugsweise): ----- (6) Der Einheitssatz ist die Summe der durchschnittlichen Herstellungskosten
Dabei ist für die Fahrbahn eine mittelschwere Befestigung einschließlich Unterbau und für Fahrbahn und Gehsteig eine dauernd staubfreie Ausführung vorzusehen. ----- Genau auf dem kann man sich aufhängen würd ich mal sagen (wenn man im Gemeindestraßennetz ansässig wird) - bezahlt hast aliquot 3 Meter Fahrbahn, 1,25 Meter Gehsteig, Beleuchtung und Entwässerung. Sollte die Gemeindestraße also bis maximal 8,5 Meter Breite haben könnte man theoretisch darauf Anspruch erheben 😉 Für den TE mMn nicht unbedingt zielführend... außer der unbefestigte Bereich gehört der Gemeinde. Dann wirds spannend edit: hast du an einer anderen Seite des Grundstücks evtl auch eine Gemeindestraße angrenzend? Dann kannst frisch wieder durch die Finger schauen... |
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