« Baurecht  |

·gelöst· Aufschließungsgebühr - wann zu bezahlen NÖ

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  123456
8.1. - 9.1.2021
8 Antworten | 6 Autoren 8
8
Liebe Experten, 

Meine Lage: Ich bin gerade im Bau, Mein Grundstück ist das letzte in der Strasse welches gebaut wird, es ist schon eine alte Siedlung. 

Aufschließungskosten sind noch nicht bezahlt, weiß vll wer wann die fällig wären? kann ich die in Raten zahlen? Gibt es eine Möglichkeit zu stunden?

Bei der Gmeinde will ich nicht nachfragen um keinen schlafende Beamte zu wecken

Hintergrund: Kreditsumme niedriger halten, durch längere Zahlungsziele 

LG 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.1.2021  (#1)

zitat..
undefined schrieb: wann die fällig wären

Wenn das Grundstück zum Bauplatz erklärt wird.

zitat..
undefined schrieb: kann ich die in Raten zahlen

Gibt keinen rechtsanspruch dafür. Mit der Gemeinde verhandeln....

zitat..
undefined schrieb: Gibt es eine Möglichkeit zu stunden?

Nein.



1
  •  123456
8.1.2021  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb:
__________________
Im Beitrag zitiert von undefined: wann die fällig wären

Wenn das Grundstück zum Bauplatz erklärt wird.
__________________
Im Beitrag zitiert von undefined: kann ich die in Raten zahlen

Gibt keinen rechtsanspruch dafür. Mit der Gemeinde verhandeln....
__________________
Im Beitrag zitiert von undefined: Gibt es eine Möglichkeit zu stunden?

Nein.

Lieber Karl, 

danke für die Info. 

Es ist halt so dass, das Grundstück seit +50 Jahren in der Familie ist aber immer nur als Obstgarten verwendet wurde und ich baue jetzt drauf. Als Baugrund war es schon immer gewidmet. Mutter, Großvater und Urgroßvater haben angeblich nie eine Aufschließung bezahlt  


1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.1.2021  (#3)
Man muss unterscheiden zwischen "Bauland" und "Bauplatz"!
Ein Grundstück im Bauland muss nicht unbedingt als "Bauplatz" gelten.
Stellt sich somit die Frage, seit wann gilt es als "Bauplatz"?

Zur Zeit deines Urgroßvaters wird es aber überhaupt noch kein Bauland gegeben haben, da es damals ja noch gar kein Raumordnungsgestz gab. Du darfst auch nicht  "Baulandwidmung" und "im Familienbesitz" in einen Topf werfen.
 
Bei alten Baulandgrundstücken kann es aber sein, dass sie automatisch auch als Bauplatz gelten.
Dafür stellt sich die Frage, ob das Grundstück zu einem Zeitpunkt, wo es schon in einem Flächenwidmungsplan als Bauland gewidmet war, in seinen Grenzen irgendwann (und wenn ja, dann wann genau?) verändert wurde??
Wenn das zutrifft und das Grundstück bereits bisher aus diesem Titel heraus als Bauplatz gegolten hat, dann entsteht die Pflicht zur Aufschließungsabgabe mit der BAUBEWILLIGUNG für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes.

Ansonsten - wie schon gesagt - mit der Bauplatzerklärung.  

1


  •  Baumau
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#4)
Ratenzahlung/Stundung wird sich nicht auszahlen, weil die Gemeinde lt. Bundesabgabenotdnung Stundungszinsen verrechnen muss und diese sind, im Normalfall, deutlich höher als die Kreditzinsen.

1
  •  andibeee
9.1.2021  (#5)

zitat..
Wenn das zutrifft und das Grundstück bereits bisher aus diesem Titel heraus als Bauplatz gegolten hat, dann entsteht die Pflicht zur Aufschließungsabgabe mit der BAUBEWILLIGUNG für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes.

Und wenn die Gemeinde nach der Baubewilligung einfach darauf vergessen hat?
Verjährung ist ja nach BAO erst nach 5 jahren gegeben, also der Anspruch der Gemeinde auf die Aufschließungsabgaben.
Sprich, wärhend der Zeit kannst du jederzeit meiner Meinung nach einen Brief mit der Forderung erhalten.


1
  •  gdfde
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#6)

zitat..
andibeee schrieb: Und wenn die Gemeinde nach der Baubewilligung einfach darauf vergessen hat?

Das wird nicht passieren. Spätestens nach der nächsten Gebahrungsprüfung werden´s das dann einfordern.

1
  •  andibeee
9.1.2021  (#7)

zitat..
gdfde schrieb:

Das wird nicht passieren. Spätestens nach der nächsten Gebahrungsprüfung werden´s das dann einfordern.

Bitte ich kenne es wirklich nicht: Was ist eine Gebahrungsprüfung?


1
  •  altehuette
  •   Gold-Award
9.1.2021  (#8)

zitat..
andibeee schrieb: Bitte ich kenne es wirklich nicht: Was ist eine Gebahrungsprüfung?

Die Gemeinden werden auch geprüft, ob sie ordentlich Gebühren vorschreiben, und auch eintreiben. Auch bei anderen Ämtern so. Musste auch mal nachträglich eine zuwenig berechnete Grundbucheintragungsgebühr nachzahlen. Hat der  Beamte am Grundbuch einen Posten vergessen oder übersehen. War kurz bevor die 5 Jahresfrist abgelaufen war. War ja kein Riesenbetrag. Zinsen wurden keine verrechnet. 
Und schon lange her mal, als es noch die "Stempelmarken"  gab, der Bauakt hatte noch keine Marken drauf, bei der Gebarungsprüfung wurde es beanstandet und mit 50%igen Zuschlag eingefordert. War aber nicht meine Schuld, wenn der von der Baubehörde gleich von mir eingefordert hätte, wäre eh alles paletti gewesen. Wahrscheinlich wollte er es erst nach der Bauverhandlung einfordern. Nur war halt die Prüfung schneller.

1


Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen

 Kostenlos registrieren [Mehr Infos]

Nächstes Thema: Gekoppelt oder Offen