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Bei uns wars ungefähr 6 Monate nach Fertigstellung zu bezahlen...ob der Zeitpunkt geregelt ist weiß ich aber nicht, war mir aber auch egal weil zahlen musst sowieso |
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Es gibt 2 Anlässe, bei deren Zutreffen die Aufschließungsabgabe von der Gemeinde vorzuschreiben ist: 1. Ein Grundstück oder Grundstücksteil im Bauland wird zum Bauplatz erklärt, oder 2. Aus Anlass der Erteilung einer Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes auf einem Grundstück im Bauland, das bereits früher durch Änderung von Grundgrenzen entstanden ist und nach den damals gültigen Bestimmungen Bauplatzeigenschaften besaß. Das sind die beiden Anlässe für die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe. Ab diesem Zeitpunkt darf bzw. sollte die Gemeinde vorschreibn. Wann die Gemeinde dann tatsächlich vorschreibt, ist aber offensichtlich sehr unterschiedlich. Manche sind halt "sozial" und wollen die Leute nicht gleich sofort belasten. Manche sind zeitlich überlastet und kommen ganz einfach nicht rechtzeitig dazu usw. @casemodder: Mag sein, dass der Zeitpunkt bei dir so war. Mit der Fertigstellung hats gesetzlich jedenfalls nichts zu tun. 1 |
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Dankefür die Info |
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Wir haben die Anschlusskosten gleich nach Erhalt der Baubewilligung gezahlt, allerdings freiwillig. Wir wollten diesen Part der Kosten von Beginn an weghaben. Nicht, dass man im ganzen Trubel vergisst, diesen doch recht hohen Betrag zurückzulegen ;) |
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Klar, ich wollt nur eher aufzeigen wie es auch sein KANN. Unsere Gemeinde scheint da recht "langsam" zu sein... |
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Anschlusskosten ist nicht gleich Aufschließungsgebühr... |