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Es geht also darum, dass wenn Tochter 2 im Haus mit all den Grundstücken bleibt, Tochter 1 weniger bekommen würde? |
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kurz gesagt ja. Ich habe mich bisher wenig damit beschäftigt, aber es gibt ja einen Pflicht-Erbanteil an Kinder zu 25% (?) |
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Achtung, gefährliches Halbwissen: wenn Kinder eine Verzichtserklärung unterschreiben, gilt der Pflicht-Anteil meines Wissens nach nicht. Der Pflichtanteil wird z.B. dann schlagend, wenn ein Kind nicht im Testament berücksichtigt wird. |
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Ab zu Profis. Hören/Sagen und was auch immer hilft hier nicht. Hab erst bei einem Freund mitbekommen wie viel Halbwahrheit bei dem Thema verbreitet wird und wie kompliziert das ganze ist. |
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Wollt ich grad genauso schreiben. Allerdings wirds mit dem "Profi" (also Notar udgl.) allein auch nicht gehen bzw. lösbar sein. Es braucht beides: Unter der Voraussetzung, dass man die Sache einvernehmlich mit allen Betroffenen regeln will (und so lese ich das aus dem Eingangsthread heraus), brauchts jedenfalls intensive Gespräche innerhalb der Familie, wer, was und wann bekommen soll. Wie die Eltern bis an ihr Lebensende abgesichert werden und so weiter. Der Notar wird nicht bestimmen (und auch nicht sollen), wer da jetzt was bekommt. Der Notar ist im Hintergrund das Korrektiv, falls da Varianten auftauchen, die (erb)rechtlich so nicht gehen, die vielleicht vermeidbar teuer sind usw. D.h. vom Notar holt man sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, die jedenfalls einzuhalten sind, aber dann muss mal die Familie selbst eine Aufteilung erarbeiten. Wenn die beiden Töchter also meinen, sie sollten 50:50 erhalten, dann werden die Eltern akzeptieren müssen, dass nicht "alles beim Haus" bleiben kann (das war zu Zeiten einer aktiven Landwirtschaft mehr als verständlich, muss aber jetzt nicht mehr vordergründiges Ziel sein). Man kann das alles schon auch hier im Forum diskutieren. Ob es dir wirklich weiterhilft ist die Frage. Denn: alles entscheidend ist für mich zunächst die Frage: was will jeder einzelne Betroffene?? Und das wissen wir hier nicht. Da brauchts mehr Details, als "alles soll beim Haus bleiben" einerseits und "Aufteilung 50:50" andererseits. |
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Meist scheitert es ja nicht an der rechtlichen Ausgestaltung, sondern daran, dass jeder etwas anderes haben will. Oft läuft es gerade in dem skizzierten ländlichen Raum darauf hinaus, dass man zu Lebzeiten "nicht übers Geld redt", wodurch dann im Todesfall die gesetzliche Erbfolge hart eintritt und viele Leute enttäuscht sind, weil sie sich mehr erwartet haben. ||
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Beim Erben lernst die Familie kennen. |
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Danke für eure Rückmeldungen! Bei uns ist es leider nicht anders, es wird nicht übers Geld geredet 😷 Ich habe schon einmal versucht das Thema vorsichtig anzuschneiden, aber da läuft man gegen die Wand. Also werd ich abwarten und schauen was passiert .. ich möchte den Familienfrieden nicht gefährden in dem ich mit einem Notar anrücke. Die Initiative sollte da schon von ihnen ausgehen. Ich glaube aber die fairste Lösung wäre einfach (unabhängig vom Haus) die Grundstücke 50/50 an die Kinder weiterzugeben. |
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Man kann ja alles 50:50 Teilen, daher beide sind Eigentümer von allem zu 50%. Wenn die Eltern das zur Lebzeit schon weitergeben, kann man ja ein Belast und Veräußerunsverbot im reinschreiben in das Grundbuch. DAher es kann nur verkauft werden wenn diese verstorben sind oder, wenn diese es erlauben. Wenn einer im Haus wohnt muss halt der andere die 50% Auszahlen oder diese wird an die Schwester "vermietet", was ja da es Einkünfte aus aus Verpachtung gibt, kein Problem sein sollte. Kann halt dazu führen das Änderungen am Haus und instandhaltungen schwierig sind, daher wäre zu bevorzugen das man den anderen Auszahlt um hier konflikte zu vermeiden. |
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Naja, was soll dann also passieren?? - Eben NICHTS! Und das heißt dann, wenn irgendwann mal einer der beiden Elternteile stirbt, dann kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung: der überlebende Ehepartner bekommt 1/3 von dem, was dem/der Verstorbenen gehört hat und jedes der beiden Kinder ebenfalls 1/3. Und wenn man´s nicht schafft, dieses Erbe entsprechend zu bewerten und die Anteile nach obigem Schlüssel real aufzuteilen, dann geht halt jeder mit diesem Anteil bei den Immobilien (Haus, Grundstücke) als Miteigentümer ins Grundbuch (ob man damit glücklich ist??). Also: der verstorbene Ehepartner hält derzeit 50% Miteigentum. Der verbleibende Ehepartner bekommt davon 1/3 dazugeschrieben und steht dann in Summe mit 66,66 von 100 Anteilen im Grundbuch. Die beiden Kinder mit jeweils 16,66 Anteilen. Solange es sich um landw. Grundstücke handelt, die verpachtet werden, mag das nicht das große Problem sein - man muss sich halt auf den Pächter und den Pachtpreis einigen. Will aber z.B. einer der Miteigentümer - zumindest einen Teil - verkaufen, wird´s schon schwieriger. Ein Käufer wird wohl nicht einen Miteigentumsteil kaufen - d.h. der Miteigentumsanteil ist praktisch unverkaufbar, ausgenommen an die anderen Miteigentümer (falls diese überhaupt kaufen wollen/können, und zu welchem Preis?). Schwierig wird´s auch beim Haus. Jede Investition/Abänderung udgl. - und sei sie noch so klein - bedarf einer Abstimmung und Regelung zwischen den Miteigentümern! In Wahrheit kann das alles zum Horrorszenario werden. Man kann vielleicht Streit und Konflikt JETZT vermeiden, wenn man nichts tut und den Kopf in den Sand steckt. Irgendwann kommts aber sicher........ 1 |
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Hallo Schnullerfee, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Aufteilung Erbe |
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Ganz allgemein: es gibt Berater:innen / Coaches, die Erbschaftsprozesse begleiten, vor allem aus dem Bereich der Bauernhofübergabe oder Unternehmensübergabe. In eurem Fall würd ich mir unbedingt so jemanden suchen! Solche Berater:innen tragen dazu bei, dass über alle Möglichkeiten geredet wird und eine gemeinsame Lösung, welche alle tragen können, entsteht. Dazu haben sie meist einen guten Erfahrungsschatz, was man nicht tun sollte, damit es später zu keinen Familienstreitigkeiten kommt. Und oft ist es von großem Vorteil, wenn bei einem Familientreffen ein:e Austehende:r dabei ist, damit gut sachlich über das Thema gesprochen werden kann... |
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hallo, wenn es kein testament gibt, gilt die gesetzliche erbfolge - da gibts nichts zu rütteln somit wäre die möglichkeit zu lebzeiten mittels testmant einiges zu regeln ohne benachteiligung einer tochter müßte die zweite ausbezahlt werden, was zumeist für keinen leistbar ist - und daran scheitert es doch immerwieder nur so als denkanstoß - wir sind 4 kinder und 3 haben eine verzichtserklärung unterschrieben (für immer und ewig....notariell) da das vierte der kinder, sich notariell verpflichtete dem überlebenden elternteil zu versorgen und dieser auch das wohnrecht bis zum lebensende bekommt - alle 4 kinder + eltern hatten dies unterschrieben der wert der kleinen mini-landwirtschaft bei uns ist natürlich nicht vergleichbar mit euren werten, wo aber das auszahlen von 2 mio oder 1mio wahrscheinlich ruinös für den verbleibenden ist zusammensetzen und die obtionen aufzeigen und nicht vergessen, gäbe es konsenz gleich verschriftlichen, weil es gab schon immerwieder auch welche, die dem "erben" ins ohr geflüstert haben |
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Ich werfe mal den Begriff "Mediation" in die Diskussion. Ich hatte damit (wenn auch in einem ganz anderen Bereich) sehr gute Erfahrungen. |
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Versteh ich jetzt nicht. Niemand muss "ausbezahlt" werden, wenn man sich auf eine reale Aufteilung einigt. Und diese Aufteilung kann so erfolgen, dass niemand benachteiligt wird. Wird man sich vielleicht einen Sachverständigen holen müssen, der alles (objektiv) bewertet, damit man es dann auch tatsächlich gleichwertig aufteilt. |
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Bei Landwirtschaften wir im Erbe ja nicht der Verkehrswert für die Auszahlung der Geschwister herangezogen, sondern der Einheitswert. Ansonsten könnte jede Landwirtschaft im Erbfall zerschlagen werden. Anscheinend wurde damals von den Großeltern Sie ja bereits als "Übernehmer" definiert und die Geschwister ausbezahlt. Ich hoffe das wurde damals notariell erfasst. Ansonsten ist es wirklich so dass man seine Verwandten kennenlernt. Die Geschwister haben sich damals einen hohen Betrag auszahlen lassen. Min. 200t€ zusammen ist relativ auf den Einheitswert schon ein brocken. Wie lange müsstet Ihr wirtschaften (verpachten, vermieten,..) um diesen Betrag reinzubekommen? Leider sehen im Erbfall alle nur den Verkaufswert! |
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Bitte mit solchen Infos nicht alle verwirren! Du hast da offensichtlich Anerbenrecht und Erbhof im Hinterkopf. Das sind ganz spezielle Situationen, die hier sicher nicht zutreffen. Siehe hier: Es gibt somit keinen aufrechten Landwirtschaftsbetrieb, sondern lediglich landwirtschaftlichen Grundbesitz. Das ist kein Fall für das Anerbenrecht! Außerdem: Selbst im Fall eines aufrechten Landwirtschaftsbetriebes würde ein Testament die Anwendung des Anerbenrechtes aushebeln. Und auch das mit dem Einheitswert stimmt (im Falle eines Erbhofes) so nicht ganz: Sondern maßgeblich ist ein vom Gericht festzulegender "Übernahmswert". Der ist weder mit dem Verkehrswert oder dem Einheitswert identisch noch von diesen Werten ableitbar. Bei der Berechnung werden auch die persönlichen Verhältnisse des Anerben und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebs berücksichtigt. |
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vorschlag wäre dann welcher? die "profis" können vorschläge und gesetzliche rahmen (echtes fachwissen, gesetzeslage...) wiedergeben - einen mediator brauch ich, wenn es keinen konsenz gibt, sofern es nicht zu einem echten familienstreit kommt, der ausartet wo dann die rechtsanwälte die kommunikation führen und sie wollen das objekt nicht aufteilen "Die Mutter und der Vater möchten keinen Grund verkaufen, aber auch nicht dass alles 50/50 aufgeteilt wird. " tatsache ist, dass ich zu lebzeiten mit meinem eigentum tun darf, was ich will |
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Haben sie schon gesagt was sie möchten? |
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Ja, das hast du ja selbst zitiert, nämlich dass die Eltern keinen Grund verkaufen wollen und auch nicht alles 50/50 aufteilen wollen. d.h. sie wollen wohl die eine Tochter bevorzugen, die am Hof bleibt, was zu respektieren ist...ist ja die Entscheidung der Eltern und nicht der Töchter. Dass die beiden Töchter eine "gerechte" Lösung wollen, ist zwar rühmlich, aber tut wenig zur Sache. Ausser die bevorzugte Tochter schenkt dann der anderen den entsprechenden Anteil oder löst das mit Barmittel ab, was aber angesichts der hohen Bewertung herausfordernd sein kann...Anspruch auf Pflichtanteil gibts ohnehin, Testament (falls vorhanden) spielt auch eine Rolle. Das Erbrecht ist alles andere als einfach zu verstehen und für den Laien oft auch nicht logisch. Ich würde an deiner Stelle mal zu einem Notar gehen und dich (im ersten Schritt ohne den Familienangehörigen) beraten lassen...mit der Ausgangslage und mit dem Ziel, das erreicht werden soll (aus deiner Sicht). |
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Na, wie schon gesagt: "real" teilen. D.h. der A bekommt die Grundstücke 1,3,6 und der B die Grundstücke 2,4,5. Jeweils mit annähernd gleichem Verkehrswert. Dann sollen´s den Grund den Kindern schenken und ein Veräußerungsverbot im Grundbuch eintragen lassen. Und das heißt? Einer bekommt alles und der andere nichts? Funktioniert ja nicht mal mit einem entsprechenden Testament. Wenn man einem alles vererbt, dann bekommt der andere zumindest den Pflichtteil. Gibts nur noch einen Elternteil und 2 Kinder und verstirbt der Elternteil, dann bekommt das im Testament nicht bedachte Kind ein Viertel als Pflichtteil. Dann is es halt nicht 50/50, sondern 75/25. An einer gewissen Aufteilung werdens also nicht vorbeikommen. Es sei denn, eines der Kinder lässt sich hinauszahlen und macht einen Pflichteilsverzicht. Mag im Prinzip schon sein. Zumindest zu Lebzeiten. Das böse Erwachen kann dann aber beim Ableben kommen, denn da schlägt dann das Pflichtteilsrecht zu. Dieses kann nicht umgangen werden, indem man schon zu Lebzeiten einem Pflichteilsberechtigten alles schenkt und für den anderen beim Ableben dann nichts mehr übrig ist. Dann wird nach dem Ableben das Ganze unter Einbeziehung der früheren Schenkung neu aufgerollt und der Pflichtteil für den leer ausgegangenen Erben ermittelt (Stichwort: "Schenkungsanrechnung", "Hinzu- und Anrechnung auf den Pflichtteil"). Ist in der Verlassenschaft (durch die frühere Schenkung des Ganzen an einen einzigen Erben) nichts mehr oder nicht genug vorhanden, um den Pflichtteil des früher nicht Beschenkten abzudecken, so kann es sogar zu einer Erstattungspflicht des Geschenknehmers kommen - d.h. er muss nachträglich wieder einen Teil seiner Schenkung an den anderen Pflichtteilsberechtigten herausrücken..... Wenn ich also sage, dass ich mit meinem Eigentum zu Lebzeiten tun darf, was ich will, dann macht man sich das ein bißchen zu leicht, denn ich provoziere damit gleichzeitig eine Konsequenz im Sinne von: hinter mir die Sintflut. |
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ja, steht im letzten absatz im erstellen des Threads " Die Mutter und der Vater möchten keinen Grund verkaufen, aber auch nicht dass alles 50/50 aufgeteilt wird." aber genau das wollen sie nicht - anscheinend und beim rest sind wir uns eh einig, @Karl10 denn die gerichte sind voll mit familien die sich zerfleischen, wo es nur mehr um geld geht bei uns "daheim" ging es gut über die bühne, zu lebzeiten meiner eltern und wie meine mutter verstarb, war alles geregelt - satz von meiner schwester zu meinem bruder.. genieß es solange die eltern gesund sind und nicht gepflegt werden müssen bei einem freund von mir ebenso - der "verbliebene" sohn kümmert sich jetzt um seine eltern zu hause und ich beneide niemanden darum - aber dort sind andere vermögenswerte im spiel noch ein beispiel - bei meiner freundin ist auch zu lebzeiten geregelt worden, bis zum enkelkind (opa/oma, 2 kinder, 2 enkelkinder) wo mehrfach besitz ist und diese wurden zugeteilt, besprochen und so testamentarisch auch festgelegt - die bewertung dieser anteile kann sich innerhalb eine jahrzehnst massiv verändern, aber da kommt es auf die gesprächskultur innerhalb der familie an, ob und wie sie damit umgehen kann |
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