Geschätztes Energiesparhaus-Forum!
Wir haben uns 2014 eine Eigentumswohnung (Neubauprojekt) gekauft, die vom Kaufplan her damals optimal gewesen ist und demnächst fertiggestellt werden soll. Im Kaufplan waren zwei Schlafzimmer eingezeichnet, die man beide sowohl als Schlaf- als auch Kinderzimmer hätte verwenden können.
Einige Monate nach Vertragsunterzeichnung wurde uns der Architektenplan vorgelegt. Hier war dann das eine Schlafzimmer als Kinderzimmer umfunktioniert. Es war nämlich aufgrund von Änderungen bei den Mauern das Unterbringen eines großen Kastens nicht mehr "typisch" möglich. Der Architekt meinte einfach - "ja, da hat sich noch a bissl was geändert".
Wir haben das damals akzeptiert, weil wir ohnehin dort das Kinderzimmer haben wollten.
Nun hat sich die Situation geändert und wir würden die Zimmer doch gerne tauschen. Dabei mussten wir feststellen, dass auch ein Doppelbett nicht so wie im Kaufplan eingezeichnet plaziert werden kann, da man dann die Tür zum Balkon nicht mehr öffnen kann. Wir müssten jetzt das Bett "unlogisch" hinstellen und brauchen bzgl. Kasten eine Einbauvariante. Wir können zwar mit dieser Kompromisslösung leben, jedoch müssen wir dafür ein schmaleres Bett kaufen und einen Einbaueckschrank, was uns um einiges teurer kommt.
Mein Frage nun: lässt sich das (juristisch) anfechten? Immerhin wurden mir beim Kauf Optionen "vorgegaukelt", die später nicht eingehalten wurden. Bzw. wurde scheinbar das betroffene Zimmer abgeändert ohne dass man im Vorfeld darüber informiert worden wäre. Kann ich hier eine Reduktion des Kaufpreises fordern? Wenn ja, um wieviel %-Punkte?
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