|
|
||
als "entschädigung" kannst du zunächst verlangen - dass die fehler behoben werden. fenster und türen kann man (mehr oder minder) leicht versetzen. auch eine galerie kann man richten...
alle baumängel, die wir damals hatten, hab ich mündlich beim bauleiter reklamiert und fast alles wurde behoben - die restlichen mängel wurden mir finanziell abgelöst. es geht aber auch anders: mangelrüge eingeschrieben usw. usw. (siehe creator). aber einen polierplan mit fehlenden maßangaben hab ich noch nie gesehen... lg nymano. |
||
|
||
das - ist ja das problem ... es gab keinen polierplan ... weil der ist nicht 1:100 ... gabs bei mir auch nicht und das meiste stimmte aber trotzdem (weil alle angaben da waren). wie nymano geschrieben hat, fenster/türen kann man versetzen ,wurde bei mir auch gemacht ... aber am besten gleich laut und oft mit den leuten schreien und eingeschriebenen brief schicken. ansonsten wirds eine ewige diskutiererei ... |
||
|
||
@nymano: meine methode ist nicht "anders", sondern die rechtlich vorgegebene. im ergebnis wird's bei einer seriösen firma auf dasselbe rauslaufen - mit dem unterschied, dass bei rechtlich korrekter vorgehensweise und möglichst genauer dokumentation auch widersprenstige firmen (die soll's auch geben) keine chance haben, ihr geld zu bekommen. und zwar vorerst keinen cent. erfahrungsgemäß motiviert dies ungemein - und die firma ist dennoch im verzug (verzugszinsen laut vertrag!), sprich es geht dann immer nur darum, wie nahe man den ursprünglichen plänen kommt und wieviel % abzug es zusätzlich gibt. schadenersatz durch längere miete, terminverluste bei anderen gewerken, etc. bleiben unberührt - sprich können zusätzlich gefordert werden. sollte die firma in konkurs gehen, hat man wenigstens nichts bezahlt, weil die rechnung durch das rechtzeitige und rechtlich richtige rügen samt verweigerung der abnahme nicht fällig werden kann. mit diesem wissen kann man sehr emotionslos und ruhig an die sache rangehen. zudem gilt auch die warnpflicht des werkunternehmers: wenn der vom bauhernn gestellte plan nicht schlüssig war, muss der unternehmer darauf hinweisen. hat er das nicht dokumentiert gemacht - pech für ihn. ist ja nicht so, dass die firmen nicht wüssten, wie der hase läuft. je genauer man rechtlich und sachlich man vorgeht, desto weniger mucken machen sie. die ausführungen zur warnpflicht des werkunternehmers, gewährleistung und nicht-abnahme spare ich mir hier - gibt's ja schon zig mal hier. |
||
|
||
|
||
@creator - das hab ich ja gemeint: mit "anders" eben "richtig" halt. bei mir gings ohne dem ganzen da die baufirma für jeden fehler gerade gestanden ist. |
||
|
||
Schlechter Plan - Was soll das überhaupt heißen, "schlechter Plan", ist es jetzt so wie im Plan ausgeführt oder nicht? Nur weils nicht bemaßt ist heißt das ja nicht daß sich die Baufirma aussuchen kann wie sie es macht. |
||
|
||
...genau, dass ist auch meine Meinung. Mal sehen wohin das führt, hoffe doch sehr dass sie sich kulant zeigen. |