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Lass einen Höhenplan machen, dann hast du das Bezugsniveau. Oder du fragst bei der Gemeinde, ob sie die Daten hat. Die können frühere Niveaus bei Tricksereien nämlich meist sehr gut rekonstruieren. |
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der Höhenplan würde ja auch nur die Istsituation widerspiegeln, oder? Bzgl. nachträglichen Änderungen spreche ich nur von wenigen cm zb 5-15 cm, wie soll das rekonstruiert werden? Noch dazu kann man ja - soweit ich es verstehe - nicht zb einen Kanaldeckel oder Wasserschachtdeckel oder ähnliches als "Kontrollpunkt" nehmen, da das Grundstück in sich ja uneben (wie gesagt wenige cm) sein darf/kann und entscheidend wäre ja das Niveau genau dort wo die Wand steht, oder? Im bewilligten Bestandsplan ist nämlich kein flächiges Niveau eingezeichnet sondern einfach in einem Schnitt eine Geländelinie angedeutet und von dort auf Fußbodenoberkante bzw. weitere Gebäudeabschnitte bemaßt, also eher ungenau. |
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ist das grundstück bereits vermessen? dann hat ein geometer schon die höhen der Grenzpunkte vermessen. Auf 5 cm genau wird es nicht gehen, jedoch wird vom Gelände auch immer wieder mal die Geländehöhe gemessen. z.b. einsehbar auf nö-atlas 4.0 da stellt sich dann heraus wenn jemand das niveau unerlaubt verändert hat. Das Bezugsniveau ist die gewachsene Geländehöhe an der Grundgrenze! einfach formulert... |
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Als der Bestand in den 80ern gebaut wurde, wurde wohl vermessen, aber es ist kein Grenzkatastergrundstück, falls das gemeint ist. Vorallem waren es damals einfach Felder und ich bin mir sicher, da wurde nachträglich noch Erde usw. für Garten aufgeschüttet bzw. einfach durch die Baustelle "umgegraben" (auch bei den Nachbarn). Soweit ich es verstehe spielen die Grenzpunkte an der Grundstücksgrenze nur bedingt eine Rolle, ich glaube es kommt auch auf das Niveau im Grundstück an. Sprich für den Zubau - je nachdem wo er steht - könnte ein geringfügig anderes Niveau gelten, als zb für den Betand, oder? Vor allem hat ja auch sicher der Nachbar zb ein paar cm Erde aufgeschüttet oder diese hat sich gesenkt. Nur damit wir uns nicht falsch verstehen, es geht nicht um Manipulationen von zb 0,5 Meter aufgeschüttet oder so, aber zb 0-25cm. Und wenn man nur 3m hoch bauen darf, und daher da möglichst genau hinkommen will, spielt fast jeder cm eine Rolle. Vor allem was heißt überhaupt "natürlich gewachsen" bei einem Baugrund. Wie es vor 10, 20 oder 100 Jahren war? Also mir kommt diese Regelung irgendwie komisch vor, ja es klingt gut: Bezugsniveau ist Ausgangspunkt für die Höhe des Gebäudes, aber dieses Bezugsniveau kann meiner Meinung nach nicht exakt bestimmt werden (außer es steht in einem Bebauungsplan, aber wie genau steht es da drin?). Ich frage mich, wie dann Prozesse über Gebäude geführt werden können, die angeblich zb 2cm zu hoch sind. Klar wenn ich 0,5m höher baue ist es was anderes. |