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Hallo! Also ich habe meiner Mutter im Garten ein Auszugshaus errichtet. Soweit mir bekannt ist, gab es da keinen Unterschied zu einem normalen Bauverfahren. Fg |
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Hallo, Danke für die schnelle Antwort. Darf ich fragen wie lange Sie für die Genehmigung bis zum Bau gebraucht haben? Bzw. wie haben Sie argumentiert das sie ein Auszugshaus brauchen? Bei uns würden in einem großen Vierkanter zurzeit nur 2 Personen wohnen, und der große Teil des Hofs steht leer, jetzt tu ich mich schwer mit dem argumentieren das im Hof kein Platz zum Umbauen ist, wie im OÖ Raumordnungsgesetz beschrieben ist: • die Wohnbedürfnisse im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe nicht im land- und forstwirtschaftlichen Baubestand sichergestellt werden können, |
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Hallo! Wir haben einfach den Bungalow eingereicht. Läuft unter "Errichtung eines Wohnhauses", da war keine Argumentation notwendig. Die Gemeinde wollte lediglich eine Bestätigung, dass das Haus auch als Hauptwohnsitz genutzt wird. Wie das bei landwirtschaftlichen Flächen aussieht kann ich dir leider nicht beantworten. Dauer bis Baugenehmigung waren ca. 2 Monate! Haupfaktor bei der Dauer war, dass es bei uns nur alle 2-3 Monate Bauverhandlungen gibt. Fg |
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Alles klar, danke für die Antwort. Dann ist das glaube ich leider nicht ganz das was ich suche, bei mir geht es um ein Auszugshaus auf landwirtschaftlicher Fläche, was denke ich deutlich schwieriger ist zu genehmigen. |
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Wenn du die Landwirtschaft als solche nicht weiterbetreibst und genügend Wohnraum im Haupthaus besteht, dann seh ich da Schwarz. Ein Bekannter wollte das Wohnhaus nur um 45qm erweitern und bekam das schon nicht genehmigt, auch in OÖ. Ein Nachbar von mir durfte ein Auszugshaus bauen. Es wäre nicht zumutbar gewesen mit den Eltern, Frau und Kindern gemeinsam im am den Stall anschließenden Wohnhaus mit nicht einmal 100qm zu leben. Nachdem der Bauernhof noch mit ein paar Milchkühen betrieben wurde und er sich dazu verpflichtet hat ihn auch in den nächsten Jahren weiterhin zu betreiben, war es dann kein Problem ein Haus nebenan zu bauen. Für die Arbeit in der Landwirtschaft ist ihm ja nicht zumutbar jeden Tag hin und her zu fahren (Nebenerwerbslandwirtschaft). Das ist auch die einzige Situation, die ich kenne, bei der das möglich ist heutzutage. Die einzige Möglichkeit, die ich bei dir sehe, ist, dass du mal eine Umwidmung einer Parzelle auf Bauland versuchst. Da kannst du normal mit 2 Jahren rechnen bis das durch ist. 1 |
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Danke für die ausführliche Antwort. Ich würde eigentlich die Felder nur verpachten und wie jetzt keine Nutztiere halten. Der Vierkanter ist auch zurzeit voll mit einer Werkstatt, Garage, etc. und wenig Wohnfläche, aber ich befürchte die Baubehörde wird mir dann vorschreiben das ich im Vierkanter umbauen muss um mehr Wohnraum zu schaffen und kein Auszugshaus genehmigt bekomme. Eine andere Option wäre noch eine, der zwei Maschinenhallen in ein Wohngebäude umzubauen, hast du hier auch Erfahrung? |
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Ich kenn mich mit den Angaben wiedermal nicht aus: Also was jetzt? Übernimmst jetzt den LandwirtschaftsBETRIEB oder wirst nur Grundeigentümer? Wozu brauchst eine Facharbeiterprüfung, wenn du die Flächen verpachtest und nicht selbst bewirtschaftest? Ganz grundsätzlich kann man aber sagen (gilt im Wesentlichen in allen Bundesländern): Bauen in der Widmungsart Grünland-Landwirtschaft setzt generell voraus, dass man einen LandwirtschaftsBETRIEB führt bzw. führen wird. Trifft dies zu, dann muss das geplante Bauvorhaben für die konkrete Betriebsführung nach objektiven Maßstäben in Größe und Ausgestaltung dem Bedarf angepasst und zweckmäßig sein. Also ohne Bewirtschaftung und Führung eines landwirtschftlichen "BETRIEBES" (wenn du also die Flächen verpachtest) ist die Möglichkeit für ein Bauen im Grünland an sich zu vergessen. Soweit die allgemeine Grundregel. Abweichungen davon bzw. Präzisierungen zu dieser Grundregel sind dann in den Raumordnungegesetzen ausdrücklich angeführt. Betreffend "AUSZUGSHAUS" steht da im §30 des Raumordnungsgestzes OÖ im Detail folgendes: Auszugshäuser sind dann zulässig, wenn • eine Auszugssituation vorliegt, • die Wohnbedürfnisse im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe nicht im land- und forstwirtschaftlichen Baubestand sichergestellt werden können, • ein Zubau nicht möglich ist und • die Errichtung im unmittelbaren Nahbereich des land- und forstwirtschaftlichen Hauptgebäudes erfolgt, • die Ver- und Entsorgung sichergestellt ist und • die Eröffnung einer eigenen Einlagezahl für das Auszugshaus im Grundbuch unzulässig ist. Sind fast alles sehr dehnbare Formulierungen, die im Einzelfall auf der Grundlage von Sachverständigengutachten (Nach genauer Befundaufnahme der Situation vor Ort usw. ) entschieden werden. Aber nochmal mein Hinweis auf den einleitenden Grundsatz: wenn du nicht vor hast, "Betrieb" zu führen, sondern zu verpachten, dann wird es das Auszugshaus schon aus diesem Grunde nicht geben können. 1 |
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Danke für die ausführliche Antwort, für mich ist das alles noch neu und ein wenig verwirrend. Also grundsätzlich würde ich die Felder nur verpachten, aber wollte den Landwirtschaftsbetrieb mit Betriebsnummer aufrecht erhalten, damit ich noch als Betrieb gelte, erleichtert laut einem Architekten das Bauen (Auszugshaus, 4 Wohneinheiten, etc. ). Ich weiß allerdings das es nach Raumordnung eine andere Definition für einen Landwirtschaftsbetrieb gibt, sprich "Urproduktion" und nachhaltiges Betriebskonzept, würde es hier nicht reichen eine gewisse Anzahl der Felder selbst zu bewirtschaften, möchte dies aber wenn dann nur Nebenberuflich machen?! |
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Beim Umbau bestehender Gebäude ist das normalerweise etwas einfacher, wenn keine Landwirtschaft geführt wird. Da würde ich aber auch einfach mal ganz offen mit der Gemeinde sprechen und mich nach den Möglichkeiten erkundigen. Ich kann dir leider nicht mehr dazu sagen ob eine Nebenerwerbslandwirtschaft reicht. Mein Nachbar hat auch nur eine sehr überschaubar kleine Landwirtschaft, alte Geräte, ... Kann sein, dass seine Frau hauptberuflich macht, das weiß ich leider selbst nicht genau. Er geht auf jeden Fall einem Vollzeitjob nach. Wenn du aber eh gerade deinen landwirtschaftlichen Facharbeiter machst, würd ich da mal bei deinen Lehrern nachfragen, ob sie wissen, welche Stellen (eventuell Bauernkammer?) da weiterhelfen könnten. |
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Danke für die Tipps. Habe bereits bei der Bauernkammer angefragt, ob sie mir hier weiterhelfen können. |
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Wenn du die Felder verpachtest, dann führst du auch keinen Landwitschaftlichen Betrieb, wie denn auch ohne Felder? Somit kannst du das vergessen. Bei uns in der Gegend, ist es nahezu unmöglich ein Auszugshaus zu bauen. Das wurde früher sehr oft ausgenutzt und auf einmal wohnte jemand in dem Haus, der mit Landwirtschaft gar nichts mehr am Hut hat. Jetzt sind die Gemeinden sehr dahinter, das dies nicht mehr passieren kann... |
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Es gilt hier 2 wesentliche Fragen/Punkte zu beachten/zu beantworten: 1. Was WILLST du? Willst du Landwirtschaft (aktiv) betreiben, - weil dir die Landwirtschaft Spaß macht? - weil dich Landwirtschaft interessiert? - weil du aus dieser Tätigkeit ein Einkommen erzielen willst? - weil du also Landwirtschaft als deinen Beruf (zumindest Nebenberuf) machen willst? oder 2. was MUSST du? nämlich um einzig und allein die (formalen) Voraussetzungen für irgendeine Behörde zu erfüllen, damit sie dich im Grünland bauen lassen. Bewegst du dich im Breich des 1. Punktes, dann brauchst du nicht viel Unterstützung durch dieses Forum, denn du weißt, was DU willst; du bekommst ein bisschen theoretisches Grundwissen duch den Facharbeiter und in die Praxis können dich deine Übergeber einführen sowie Kontakte und Austausch mit "Berufskollegen". Und die oben von mir genannten Voraussetzungspunkte für den Bau eines Auszugshauses sind dann als akiver Landwirt bzw. Landwirtschaftsbetrieb eher nur noch Formsache (sofern für 2 Wohneinheiten im Baubestand zuwenig Platz ist - was dir hier sowieso keiner defintiv beantworten kann). Bewegst du dich allerdings auf der Schiene des 2. Punktes, dann bist du immer irgendwie "ferngesteuert" und nicht mehr du selbst. Alle möglichen Leute werden dir sagen, was du tun "MUSST" (und vielleicht gar nicht wirklich willst). Viele dieser Ratschläge werden ganz unterschiedlich sein, manche falsche, manche vielleicht richtig und sie werden dich immer mehr verwirren. Auch die Bauernkammer wird einen (theoretischen?) Weg "konstruieren", um aus dir am Papier einen Landwirten zu machen (womit sie wieder ein Mitglied (Wähler?) gewinnen....). Und sollte es aus all dem heruas tatsächlich gelingen, das (geduldige) Papier soweit hinzutrimmen, dass die Baubehörde nicht anders kann, als dir zunächst eine Bewilligung zu erteilen, dann wirst du in Zukunft damit umgehen müssen, wie du die Umsetzung dieses Konstruktes am Papier im Notfall (bei einer allfälligen Überprüfung) auch tatsächlich belegen und beweisen kannst. Sonst hast du nämlich ein Problem. Ich persönlich stehe hier nur für den 1. Punkt mit Rat zur Verfügung, andernfalls bin ich hier draußen! Was denkst du, in welchen meiner beiden Punkte z.B. diese Aussage einzuordnen ist??: Dazu nur noch so nebenbei: eine Betriebsnummer macht noch niemanden zu einem Landwirten!!! 1 |