|
|
||
Soweit ich verstehe betrifft die Änderung nur Fahrzeuge mit Klasse N1. "Ab 1. Juli 2021 unterliegen nun zusätzlich alle Kfz zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t (Klasse N1) der NoVA." N1 "Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, weiter unterteilt in - Gruppe I: Bezugsmasse bis zu 1.305 kg - Gruppe II: Bezugsmasse von mehr als 1.305 kg, aber nicht mehr als 1.760 kg - Gruppe III: Bezugsmasse von mehr als 1.760 kg" Daher würde ich sagen, dass es für dich keinen Unterschied macht. Also kein Vorteil wenn du unbedingt vor Juli kaufst. |
||
|
||
d.h. auch kein Nachteil, wenn ich erst später kauf Vielen Dank für die Info |
||
|
||
oder du holst dir ein auto mit BJ <1992, dann fällt die nova nachzahlung ganz weg 😂 |
||
|
||
|
||
Ich denke vor Juni 2008 gab es keine Nova bei Import. Da gab es einen Stichtag, bei EZ vor diesem Datum konnte man die NOVA zurück fordern, da unzulässig erhoben. EDIT: 30.6.2008 https://www.nova-rechner.at/index.php/news/item/122-co2-malus-f |
||
|
||
betrifft nur den Co2-Malus, nicht die Nova generell LG |
||
|
||
richtig. NoVa siehe: https://www.nova-rechner.at/index.php/news/kfz-vor-1992-nova-frei |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]