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Hallo ! Das wurde und wird in diversen Foren immer wieder diskutiert, m. W. zuletzt: https://www.energiesparhaus.at/forum-balkonkraftwerk-zu-bestehenden-pv/81988 Du verstößt nicht gegen ein Gesetz sondern einen Netzzugangsvertrag-PV mit deinem Netzbetreiber und somit ist m.M. relevant was in diesem Vertrag steht. Ich versuche das seit einiger Zeit mit meinem Netzbetreiber zu klären, bis dato bin ich auf dem Stand "kommt darauf an & was genaueres & müssen wir noch klären" Offensichtlich weiss man dort noch nicht wie damit umgehen. (Kleiner VNB) Grüße Nöldi |
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Wenn der WR WR [Wechselrichter] mehr als 800W liefert, ist das kein BKW im klassischen Sinne mehr. Die Erleichterungen gelten also nicht. Da du schon eine bestehende Anlage hast, gilt der zusätzliche WR WR [Wechselrichter] (unabhängig von seiner Leistung) als Erweiterung und ist als solche im Regelfall auch von einem Elektriker beim Netzbetreiber anzumelden. Bezüglich Einspeiselimit kommt es auf die tatsächliche Leistung an. Die darf das Limit nicht überschreiten. Solange du das sicherstellst, wird in der Praxis wahrscheinlich keiner nachfragen, ob die Anlage gemeldet ist oder nicht. |
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