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Balkonkraftwerk zu bestehenden PV

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  •  Emil57
13.2. - 19.2.2025
24 Antworten | 9 Autoren 24
24
Guten Tag!
Ich betreibe ein 5 KWh PV mit einem Symo Wechselrichter, Smartmeter, Notstromversorgung und einem BYD Speicher.
Frage: Der Einfachheit halber, würde ich jetzt noch gerne ein Balkonkraftwerk mit 1,6 KWh hinzufügen (Fertigpaket)
Eines zum einfach an der 220V Steckdose zum einstecken.
Könnte das zu Problemen führen mit der bestehenden PV?

  •  andreas82
  •   Bronze-Award
13.2.2025  (#1)
1,6kW (ohne h) sind halt kein BKW mehr (Grenze sind 800W bzw. 0,8kW).
und es ist dann eine Erweiterung deiner Bestandsanlage weil der Strom hat kein Mascherl ob er von der angemeldeten PV kommt oder vom BKW, somit müsstest du deine zugesagte Einspeiseleistung erhöhen lassen beim Netzbetreiber.
achja, es kann natürlich auch zu technischein Einflüssen kommen weil den Smartmeter bzw. WR wissen ja nichts vom WR WR [Wechselrichter] und der Einspeisung aus der Steckeranlage.

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  •  gerhardg
13.2.2025  (#2)
Wie hieß es so schön in Highlander: "Es kann nur einen geben" 😉

Keinsterzeugungsanlage darf maximal 800 W ins (Haus)Netz abgeben und auch nur für sich alleine existieren. Prinzipiell wären natürlich zwei KEAs mit je 400W max möglich, aber die Summe aller Erzeugeranlagen darf nie mehr als 800W abgeben.

Stromerzeugungsanlagen gelten als Kleinsterzeugungsanlage, wenn deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage des Netzbenutzers beträgt.
Antwort ist also recht Kurz: Deine Idee wäre nicht erlaubt.
Auch wenn Du wahrscheinlich 1,6kWp gemeint hast.

SIehe dazu auch:


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  •  Bembel
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#3)
Wieso sollte das nicht erlaubt sein? Unterstellt, dass die Mini Anlage an sich technisch zulässig ist, wäre sie dann als Erweiterung der bestehenden 5kWp anzumelden.

Zu Problemen mit dem Symo wird es nicht führen, dem ist die Bürokratie des Netzbetreibers egal. 😉

Aber aufpassen: Wahrscheinlich wurde für den bestehenden Einspeisevertrag eine Rückleistungsbeschränkung, üblicherweise entsprechend der Engpassleistung, oft auch nur 4kW, ausgesprochen.

Wenn nach Anmeldung der Erweiterung diese Rückleistungsbeschränkung nicht erhöht wird, muss die Anlage in der Lage sein, diese Beschränkung zu gewährleisten.

In der Praxis bedeutet das, dass sich der Symo bei Bedarf runterregeln muss, was zwingend die Installation eines Smartmeters erfordert, der mit dem Symo kommuniziert.

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  •  ck
14.2.2025  (#4)

zitat..
Bembel schrieb: Wieso sollte das nicht erlaubt sein? Unterstellt, dass die Mini Anlage an sich technisch zulässig ist, wäre sie dann als Erweiterung der bestehenden 5kWp anzumelden.

Erlaubt ist es schon, mit Anmeldung, aber ich würde mal davon ausgehen dass das nicht die Intention des TE ist.


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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
14.2.2025  (#5)

zitat..
Bembel schrieb:
Zu Problemen mit dem Symo wird es nicht führen, dem ist die Bürokratie des Netzbetreibers egal. 😉

naja wie du selbst sagst zb würde ein konfiguriertes Einspeiselimit wohl nicht mehr funktionieren. der WR WR [Wechselrichter] "sieht" ja nicht mehr die Gesamterzeugung. je nachdem wie verkabelt ist mit Smartmeter natürlich. und Statistiken zB Eigenverbrauch werden wohl auch nicht mehr ganz stimmen.


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  •  gerhardg
14.2.2025  (#6)

zitat..
Bembel schrieb:

Wieso sollte das nicht erlaubt sein? Unterstellt, dass die Mini Anlage an sich technisch zulässig ist, wäre sie dann als Erweiterung der bestehenden 5kWp anzumelden.

Korrektur: 😉

Antwort ist also nicht mehr ganz so Kurz: Die Idee in dieser Konstellation eine Kleinsterzeugungs Anlage in der Definition der TOR (<800W, vulgo Balkonkraftwerk) am gleichen Zählpukt zu betreiben wäre nicht erlaubt.

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  •  Noeldi8020
15.2.2025  (#7)
Hallo, 

Es gibt doch kompliziertere Kombinationen. Bei mir waren an und für sich 22 Module erlaubt und von EVU bewilligt, es sind sich aber doch nur 21 Stück auf dem Dach ausgegangen. 
Das eine Modul und ein Reserve Modul sind jetzt an einem Balkonkraftwerk Wechselrichter auf der Nordseite in Verwendung.  Machen da einen kleinen Beitrag zur Grundlast...(Im Keller wären es nur  Staubfänger)
Werden aber nie -  da Nord und Süd-Module - die bewilligte und  angemeldete Einspeiseleistung irgendwie ändern.
Frage was muss ich jetzt tun ?
Tendiere zu:  wird eh niemand merken....

Was meint ihr ?

Grüße 
Noeldi

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
15.2.2025  (#8)
Ja, es wird niemand merken. Aber erlaubt ist es trotzdem nicht...

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  •  andreas82
  •   Bronze-Award
15.2.2025  (#9)
mehr Module können auffallen weil du die erlaubte Spitzenleistung über längeren Zeitraum einspeist. ein zusätzlicher WR WR [Wechselrichter] erhöht die Leistung, statt zB 5kW kommen dann ggf. 5,8kW. also theoretisch ebenfalls erkennbar.
wie gesagt wurde halt nicht erlaubt und ob es in der Praxis (gerade bei nur 2 Platten) je auffällt ist fraglich.

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  •  ck
15.2.2025  (#10)

zitat..
Noeldi8020 schrieb: Bei mir waren an und für sich 22 Module erlaubt und von EVU bewilligt, es sind sich aber doch nur 21 Stück auf dem Dach ausgegangen. 

Seit wann regelt ein EVU (gemeint wohl Netzbetreiber), die Anzahl der Module (gemeint wohl Leistung in kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung])? Die Limitierung gilt normalerweise für den Wechselrichter (kVA).


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  •  cutcher
15.2.2025  (#11)

zitat..
ck schrieb:

──────..
Noeldi8020 schrieb: Bei mir waren an und für sich 22 Module erlaubt und von EVU bewilligt, es sind sich aber doch nur 21 Stück auf dem Dach ausgegangen. 
───────────────

Seit wann regelt ein EVU (gemeint wohl Netzbetreiber), die Anzahl der Module (gemeint wohl Leistung in kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung])? Die Limitierung gilt normalerweise für den Wechselrichter (kVA).

Kommt auf den Netzbetreiber drauf an
es gibt einige die sowohl kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] als auch obs vorschreiben


1
  •  gerhardg
15.2.2025  (#12)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:

Hallo, 

Es gibt doch kompliziertere Kombinationen. Bei mir waren an und für sich 22 Module erlaubt und von EVU bewilligt, es sind sich aber doch nur 21 Stück auf dem Dach ausgegangen. 
Das eine Modul und ein Reserve Modul sind jetzt an einem Balkonkraftwerk Wechselrichter auf der Nordseite in Verwendung.  Machen da einen kleinen Beitrag zur Grundlast...(Im Keller wären es nur  Staubfänger)
Werden aber nie -  da Nord und Süd-Module - die bewilligte und  angemeldete Einspeiseleistung irgendwie ändern.
Frage was muss ich jetzt tun ?
Tendiere zu:  wird eh niemand merken....

Was meint ihr ?

Grüße 
Noeldi

Willst Du jetzt quasi eine Absolution vom Forum, dass es ohnehin ok ist bei Rot über die Straße zu gehen oder mit 300 km/h über die Österreichische Autobahn zu bretteln wenn es keiner sieht? 


1
  •  ck
15.2.2025  (#13)

zitat..
cutcher schrieb:

Kommt auf den Netzbetreiber drauf an
es gibt einige die sowohl kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] als auch obs vorschreiben

Noch nie wahrgenommen, gibt es konkrete Beispiele?


1
  •  cutcher
15.2.2025  (#14)
Anbei ein Beispiel (aus datenschutzgründen nur diesen Passus):


_aktuell/20250215687669.jpg

1
  •  ck
15.2.2025  (#15)

zitat..
cutcher schrieb: Anbei ein Beispiel (aus datenschutzgründen nur diesen Passus):

Welcher Netzbetreiber ist das?

Und Interessant wäre auch, ob das bei "Haushaltsgröße" (<15 kVA) auch der Fall wäre.


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  •  cutcher
15.2.2025  (#16)

zitat..
ck schrieb:

──────..
cutcher schrieb: Anbei ein Beispiel (aus datenschutzgründen nur diesen Passus):
───────────────

Welcher Netzbetreiber ist das?

Und Interessant wäre auch, ob das bei "Haushaltsgröße" (<15 kVA) auch der Fall wäre.

Das Beispiel ist von linznetz und gilt für jeden zählpunkt unabhängig von der beantragten/genehmigten Leistung 


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  •  Noeldi8020
16.2.2025  (#17)

zitat..
Kommt auf den Netzbetreiber drauf an
es gibt einige die sowohl kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] als auch obs vorschreiben

Hallo ck ! 
Nebenbei Frage:  Was ist obs ? 
Und habe ich das richtig:  zuerst Netzzusage (relevant was der Installateur einstellt und macht) und dann den "NETZZUGANGSVERTRAG - PV" der für mich als Betreiber relevant ist - richtig ?
Danke und Grüße
Noeldi 

Der Vollständigkeit halber in meiner Netzzusage ist "Modulspitzenleistung /kwp ", "Engpassleistung /kw" und "Max. netzwirksame Leistung /kw " definiert. Nur das letztere scheint mir echt relevant ? 


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  •  Noeldi8020
16.2.2025  (#18)

zitat..
gerhardg schrieb:
Willst Du jetzt quasi eine Absolution vom Forum, dass es ohnehin ok ist bei Rot über die Straße zu gehen oder mit 300 km/h über die Österreichische Autobahn zu bretteln wenn es keiner sieht?

Hallo Gerhard, Du hast ein Smiley am Ende des Textes vergessen.....

Für mich ist es soweit klar, eine Erweiterung ist eine Erweiterung - ob mit 800 W (BKW) oder 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Dann entweder eine Einspeisebegrenzung im WR WR [Wechselrichter] einrichten lassen oder bei Netzbetreiber Erweiterung beantragen.  Wird Emil57 wohl machen..

ABER, was ist wenn diese Erweiterung gar keine Erhöhung der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] verursacht ? z.B.: Nachträgliches BWK im Osten mit Beschattung, Hauptanlage Richtung Westen. Oder 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] West+5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Ost wird selten 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erreichen, obwohl 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung, was machen 800 Wp in Nord aus ? (war gerade ein Sonderangebot...)  Klar ist es eine Erweiterung, aber ohne Änderung der "elekt. netzwirksamen Leistung" und alle Geräte sind auf TOR Liste.
Mir geht es konkret um meine zwei Reservemodule die sich so ergeben haben. Wer weiss schon ob ich in 10 Jahren bei einem Defekt dieselben PV Module beschaffen kann. Könnten im Keller herumgammeln, sind aber auf dem Norddach mit einem kleinen WR WR [Wechselrichter] "abgelegt", werden wenn meine Süd-"Hauptanlage" mal peak macht, kaum auffallen....  
Also nix mit 300 km/h 😬

Grüße
Noeldi 




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  •  cutcher
16.2.2025  (#19)

zitat..
Noeldi8020 schrieb:

──────..
Kommt auf den Netzbetreiber drauf an
es gibt einige die sowohl kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] als auch obs vorschreiben
───────────────

Hallo ck ! 
Nebenbei Frage:  Was ist obs ? 
Und habe ich das richtig:  zuerst Netzzusage (relevant was der Installateur einstellt und macht) und dann den "NETZZUGANGSVERTRAG - PV" der für mich als Betreiber relevant ist - richtig ?
Danke und Grüße
Noeldi 

Der Vollständigkeit halber in meiner Netzzusage ist "Modulspitzenleistung /kwp ", "Engpassleistung /kw" und "Max. netzwirksame Leistung /kw " definiert. Nur das letztere scheint mir echt relevant ?

Obs war autokorrektur am Handy... sollte kva heißen


zitat..
Noeldi8020 schrieb:

──────..
gerhardg schrieb:
Willst Du jetzt quasi eine Absolution vom Forum, dass es ohnehin ok ist bei Rot über die Straße zu gehen oder mit 300 km/h über die Österreichische Autobahn zu bretteln wenn es keiner sieht?
───────────────

Hallo Gerhard, Du hast ein Smiley am Ende des Textes vergessen.....

Für mich ist es soweit klar, eine Erweiterung ist eine Erweiterung - ob mit 800 W (BKW) oder 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung]. Dann entweder eine Einspeisebegrenzung im WR WR [Wechselrichter] einrichten lassen oder bei Netzbetreiber Erweiterung beantragen.  Wird Emil57 wohl machen..

ABER, was ist wenn diese Erweiterung gar keine Erhöhung der kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] verursacht ? z.B.: Nachträgliches BWK im Osten mit Beschattung, Hauptanlage Richtung Westen. Oder 5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] West+5 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Ost wird selten 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erreichen, obwohl 10 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] Modulleistung, was machen 800 Wp in Nord aus ? (war gerade ein Sonderangebot...)  Klar ist es eine Erweiterung, aber ohne Änderung der "elekt. netzwirksamen Leistung" und alle Geräte sind auf TOR Liste.
Mir geht es konkret um meine zwei Reservemodule die sich so ergeben haben. Wer weiss schon ob ich in 10 Jahren bei einem Defekt dieselben PV Module beschaffen kann. Könnten im Keller herumgammeln, sind aber auf dem Norddach mit einem kleinen WR WR [Wechselrichter] "abgelegt", werden wenn meine Süd-"Hauptanlage" mal peak macht, kaum auffallen....  
Also nix mit 300 km/h 😬

Grüße
Noeldi

Du verwechselst sehr viele einheiten
wenn kwp kwp [kWpeak, Spitzenleistung] definiert sind im netzzugangsvertrag dann sind das deine modulleistungen (kwp sind ja nur 1000wp - also wenn du mehr module verbaust hast du mehr wp/kwp verbaut als erlaubt)
Ob du damit mehr kva erreichst ist durchaus fraglich - aber dennoch ist es bei den meisten Netzbetreibern nicht erlaubt ohne erneuter Anfrage+zusage

Der Vergleich mit 300kmh passt schon - reicht aber auch wenn du 160kmh fährst und geblitzt wirst wenn dir das besser passt🤷‍♂️🤷‍♂️




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  •  ds50
  •   Gold-Award
16.2.2025  (#20)

zitat..
cutcher schrieb: 300kmh passt schon - reicht aber auch wenn du 160kmh fährst

Vorsicht mit den Einheiten: kmh gibt's gar nicht, heißt km/h. 🤓


zitat..
Noeldi8020 schrieb: Könnten im Keller herumgammeln, sind aber auf dem Norddach mit einem kleinen WR WR [Wechselrichter] "abgelegt", werden wenn meine Süd-"Hauptanlage" mal peak macht, kaum auffallen....

Es geht nicht darum, ob was auffällt, sondern was erlaubt ist. Wenn eine Generatorleistung von 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erlaubt ist, dann sind max. 8 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] erlaubt, nicht 8,1. Komplett wurscht, ob die Module im Norden oder im Keller montiert werden. 😉

Wenn hingegen nur eine Engpassleistung des WR WR [Wechselrichter] definiert ist, dann könntest auch 8,1 oder 15 kWp kWp [kWpeak, Spitzenleistung] raufgeben, brauchst aber trotzdem das GO vom Netzbetreiber.

Alle anderen Fälle = Schwarzeinspeisung, was im schlimmsten Fall zur Abschaltung deines Zählpunktes führen kann.


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  •  Noeldi8020
17.2.2025  (#21)
OK ! 
Conclusio:  Was im "NETZZUGANGSVERTRAG - PV" drinnen steht gilt. 
Bin ich aber froh das bei mir 10 kW/p stehen... Kurzer Rundruf bei Bekannten - das Verwenden der vorhandenen WR WR [Wechselrichter]-Leistung (kW) in kW/p als "ISO-Mengeneinheit" 😌 scheint üblich im o.a. Vertrag zu sein.
Was immer für einen Sinn das macht, da ja nur die PV-Module in kW/p gemessen werden. Und eigentlich nur "ungefähr" die abgegebene Leistung der Anlage beschreibt.  

Grüße und finito
Noeldi54

PS: „O Herr, du weißt besser als ich, dass ich von Tag zu Tag älter und älter und eines Tages alt sein werde. Bewahre mich vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen. Angesichts meines großen Reichtums an Lebensweisheit scheint es bedauerlich, nicht alles nutzen zu können, aber du weißt, Herr, dass ich schließlich doch ein paar Freunde behalten möchte.“



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