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Bankgarantie Musterformulierung

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  •  PhilippM
1.7.2018 0
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Hallo an alle,
ich habe jetzt einen ersten Vorschlag eines Werkvertrages meines potentiellen Generalunternehmers erhalten. Dieser beinhaltet eine Musterformulierung einer Bankgarantie die mich ein wenig stutzig macht. Mit kaum einem Wort wird der ebenfalls enthaltene Zahlungsplan nach Baufortschritt erwähnt. Generell sieht es so aus, dass über diese Bankgarantie der Generalunternehmer freien Zugriff auf mein Konto erhält... hier der Text:

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Sehr geehrte Firma ***

Es wurde uns zur Kenntnis gebracht, dass unsere Kunden
Herr und Frau ...., verpflichtet sind, aufgrund des Werkvertrages und Angebotes vom .... für das Bauforhaben Fam. .... in .... eine Bankgarantie in Höhe von €..... in Worten: .... zu erbringen.

Diese Bankgarantie hat eine Gültigkeit bis ...

In Hinblick auf diese Verpflichtung unseres Kunden übernehmen wir Ihnen gegenüber die unwiderrufliche Zahlungsgarantie bis zur oben angeführten Höhe.

Wir überweisen für den Fall, dass unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber nicht nachgekommen ist, innerhalb von 3 Werktagen nach Einlangen Ihrer schriflitchen Aufforderung, ohne Prüfung des Sacherhaltes, auf ihr Firmenkonto.

Unsere Haftung reduziert sich durch jene Inanspruchnahme im Ausmaß derselben. Ihre Aufforderung muss spätestens am Ablauftag der Bankgarantie, dem ..., bei uns mittels Einschreiben oder persönlicher Abgabe in userem oben genannten Bankinstitut eingelangt sein.

Wir überweisen den geforderten Betrag auf Ihr Firmenkonto lautend auf:

...

Barzahlung ist ausgeschlossen.

Diese Garantieverpflichtung erlischt auch innerhalb der vorgesehenen Garantiedauer durch Rückstellung dieses Originalschreibens an uns.

Unser Kunde hat alle Rückforderungsansprüche bezüglich gegenständlicher Garantie an uns abgetreten, insbesondere aufgrund allfälliger ungerechtfertigter Inanspruchnahmen. Diese Bankgarantie darf nicht verpfändet, abgetreten oder in anderer Weise zugunsten Dritter verfügt werden.

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dieser Garantie sind die Geschäftsräume am Sitz der Bank im Großraum Wien.

Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Garantie wird das sachlich zuständige Gericht der ... vereinbart.
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Die Höhe er Garantie ist etwas weniger als ein Drittel des Gesamtpreises.

Mich macht vor allem die Klausel "Unser Kunde hat alle Rückforderungsansprüche bezüglich gegenständlicher Garantie an uns abgetreten, insbesondere aufgrund allfälliger ungerechtfertigter Inanspruchnahmen." ein wenig stutzig... im Endeffekt ist mit so einer Formulierung ein Haftrücklass nicht möglich, oder kann man sich da eine Bankgarantie in die entgegengesetzte Richtung beim Generalunternehmer geben lassen (die müsste dann aber natürlich auf die 3 Jahre laufen... gegenüber den 2 Jährigen die vom GA verlangt werden)?

Außerdem finde ich es interessant, dass die Auszahlung an den GA an keinerlei Bedingungen geknüpft wird. Insofern ist das Bezahlen nach Baufortschritt ja auch nur bedingt möglich nachdem einfach auf mein Konto zugegriffen werden kann.

Ist eine solche Formulierung Branchenüblich, oder sollte hier doch nocheinmal genauer nachgefragt werden?


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