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Nach Rücksprache mit dem Magistrat Finanzrecht der Stadt Graz nur Information für jene die vielleicht auch mal betroffen sind:
1) Der Abstellraum für Fahrräder ist ein Nebengebäude und wird nicht inkludiert 2) Die Terrasse ist nicht von 5 Seiten umschlossen und wird daher nicht inkludiert 3) Der Stauraum im UG ist von 5 Seiten umschlossen und daher raumbildend und muss daher inkludiert werden Weiters möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Berechnungsbeispiel auf http://www.graz.at/cms/beitrag/10275511/315040/ irreführend ist. Dort sieht es nämlich so aus als wenn man die Gesamt Bruttogeschossgesamtfläche mit dem ausgerechneten Geschossfaktor multipliziert. Das entspricht aber nicht dem Gesetz. § 15 Absatz 3 (http://www.bauordnung.at/oesterreich/steiermark/steiermark_baugesetz_paragraph_15.php) gibt vor, dass jedes Geschoss gesondert mit dem jeweiligen Geschossfaktor berechnet werden muss. Das kann natürlich wesentliche Auswirkungen haben wenn die Geschosse unterschiedlich gross sind. |