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Nein. Bei einem anzeigepflichtigen Vorhaben brauchts keine Fertigstellungsanzeige. 1 |
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Danke Karl10!! |
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Aus reiner Neugier... wie ist das eigentlich wenn man eingezogen ist als Fassade, Außenanlage etc. noch im Rohzustand war, d.h. man hat zwar eine Benützungsbewilligung, aber danach außen noch allerhand dazu baut, wie z.B. Pool anders als im ursprünglichen Plan, zusätzlicher Keller, Mauern, Steinschlichtungen, Fassadendetails anders als im Plan etc.... und evtl. sogar gg. die örtliche Bebauungsrichtlinie verstößt...?
Was kann schlimmsten Falls passieren? Ich mein, Baustopp wird ja egal sein, wenn man eh schon drin wohnt... und wer will da auch dauernd (jeden Tag) kommen und kontrollieren ob da eh nicht weiter gebaut wird, falls noch irgendwas nicht fertig ist....? BL: Steiermark. Danke & LG |
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Du bekommst eine Frist, in der du entweder wieder ausziehst oder eine Fertigstellungsmeldung bzw Teilfertigstellungsmeldung abgibst. Regierst du auf die Frist nicht, kommt es zur Anzeige bzw Geldbuße. So wars zumindest bei uns in NÖ! |
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Und dann zahlt man einfach die Geldbuße und damit hat sichs???? |
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Also wenn´st eine Benützungsbewilligung hast, dann ist es ja ok - du darfst drin wohnen! Der Pool ist egal. Der braucht weder eine BAubewilligung noch eine Bauanzeige. Damit kannst bei dem machen was du willst Damit hast ein Problem, weil die Baubewilligung dafür fehlt bzw. von der Bewilligung wesentlich abgewichen wurde. Erstens muss die Baubehörde da mal draufkommen. Da eine Benützungsbewilligung schon da ist, wird man nicht so schnell wieder kommen und alles überprüfen. Es sei denn, es gibt einen netten Mitbürger, den das alles stört und der der Baubehörde entsprechende Informationen/Beschwerden/ Anzeigen zukommen lässt. Oder aber es ist derart auffällig, dass man es beim besten Willen nicht übersehen kann.... Wenn die Baubehörde davon Wind bekommt, dann wirds zunächst mal eine Überprüfung an Ort und Stelle geben. Man wird feststellen, dass da einiges noch eine Bewilligung braucht und wird dich auffordern, ein entsprechendes Ansuchen einzubringen (vorausgesetzt, es ist alles genehmigungsfähig). Du machst ein Bauansuchen, die Baubehörde genehmigts und alles ist wieder ok. Natürlich ist das Schwarzbauen bzw. von der Baubewilligung Abweichen ein Straftatbestand. Strafen tun´s aber nicht gern und wenn du guten Willen zeigst, wirst wahrscheinlich auch keine Strafe bekommen. So darfst du das nicht sagen, sondern: so war´s in meiner Gemeinde und in meinem Fall. Das Gesetz sagt es nämlich nicht ganz so wie du es schreibst und im Übrigen nehmen sich die Gemeinden da sehr viele Spielräume heraus. Das passt jetzt insoferen nicht zu BK1982, da er schrieb, dass es ja eine Benützungsbewilligung gibt. Da ist dann keine Rede vom Ausziehen, sondern es braucht halt eine nachträgliche Baubewilligung. Nein!! Du kannst die fehlende Baubewilligung nicht kaufen und die Bauordnungswidrigkeit bleibt auch nach der Strafe weiter bestehen. Wenn du trotz Aufforderung und Strafe nichts machst, dann wirst du einen "baupolizeilichen Auftrag" bekommen, alles so herzustellen, wie es der Bewilligung entspricht (also das eine oder andere wieder wegreissen oder rückbauen usw.). Dieser baupolizeiliche Auftrag ist ein Bescheid und somit vollstreckbar; d.h. wenn du den Bescheid ignorierst, dann kann die Baubehörde eine Zwangsvollstreckung einleiten, d.h. es wird eine Baufirma (auf deine Kosten) beauftragt, alles das zu machen, was im bescheid aufgetragen wurde. |
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Hallo mpreis76, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: [Gelöst] Bauanzeige - Fertigstellung melden? |