|
|
||
ja das geht, solange das bauwerk im sinne der nö bo bewilligungsfähig ist, gibt es die möglichkeit es nachträglich zu bewilligen lassen!
weiters sind Trockensteinmauern aus Naturstein mit regionaltypischem Erscheinungsbild, auf Grundstücken im Grünland, die tatsächlich landwirtschaftlich verwendet werden bewilligungs- & anzeigefrei! |
||
|
||
NAch der NÖ Bauordnung gibt es kein spezielles "nachträgliches" Bewilligungsverfahren. Es gibt nur EIN Bewilligungsverfahren - und das ist immer dasselbe - ob das Bauwerk schon steht oder nicht.
Weil nämlich: Gestartet wird ein Baubewilligungsverfahren IMMER - und ich betone: ausnahmslos IMMER - mit einem schriftlichen Antrag um Bewilligung durch den Bauwerber. Diesem Antrag ist - ebenfalls IMMER - ein Einreichprojekt beizulegen. Die Baubehörde entscheidet im Bewilligungsverfahren IMMER über das Einreichprojekt - ob da in der NAtur schon was steht oder nicht spielt keinerlei Rolle. Am Ende des Verfahrens wird das Einreichprojekt bewilligt - oder mit Auflagen/Bedingungen bewilligt - oder aber abgelehnt. Also: es geht im Bewilligungsverfahren IMMER um das Einreichprojekt und nicht um das, was in der Natur schon steht. Nicht bewilligte, in der NAtur schon bestehende BAuwerke sind rein rechtlich gesehen nämlich gar nicht existent. Damit stellt sich die Frage, obs eine "nachträgliche" Baubewilligung gem. NÖ BAuordnung gibt, nämlich gar nicht. Man stellt einen Antrag auf Baubewilligung, man legt ein Einreichprojekt bei, das Einreichprojekt wird geprüft, das Einreichprojekt wird bewilligt oder auch nicht - je nach dem. Aber das alles hat nichts damit zu tun, ob und was in der NAtur allenfalls schon steht. |