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extra nach ³70 b eingereicht, weil es da keine Einsicht der neugierigen Nachbarn gibt und somit auch keine unnötigen Einwände. Allerdings überlegen wir einen die Anschüttung des Nachbarn "mitzuübernehmen" dafür ist §70a Verfhren nötig. Falls wir das nun doch wollen, dann extra nur für diesen Teil in § 70 a Verfahren ![]() Das kann aber dauern, bis zu 1 Jahr |
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Wir haben über 70b eingereicht. Hat alles gut funktioniert. Die Leute der MA37 waren auch recht hilfreich. Wenn etwas unklar ist, dann ist es am Besten einfach dort anzurufen und zu fragen. Warum nicht jeder über 70a/b einreicht: 0) Ich denke fast alle reichen eh über 70b ein. 1) Falls es Abweichungen von der Wr. BO gibt die aber gemäss Par 69 bewilligbar wären, dann muss man über das normale Verfahren gehen. Wir hatten zB überlegt eine grössere Dachneigung als eigentlich erlaubt zu machen. Lt MA37 hätten wir das auch bewilligt bekommen, aber eben nur über Par 69 und das normale Verfahren. Dauer insgesamt mind 1 Jahr lt deren Aussage, darum haben wir es nicht gemacht. 2) bei dem vereinfachten Verfahren trägst du folgendes Risiko: Das BVH gilt erst ab 3 Monate ab Baubeginn als bewilligt (Achtung: Baubeginn heisst, dass mindestens der Aushub für die Bodenplatte/Keller gemacht wird. Das wird kontrolliert, d.h. die fahren vorbei und schauen ob eh schon gebaut wird! Wenn noch nix passiert ist, muss man die Baubeginnsanzeige zurückziehen und die 3 Monats Frist beginnt noch nicht.). Das heisst konkret du fängst an zu bauen und weisst erst nach 3 Monaten zu 100% ob es überhaupt bewilligt ist. Wenn zB die Nachbarn in diesen 3 Monaten einen Einspruch einlegen, dann gibt es evtl einen Baustopp. Ebenso wenn es Fehler in der Einreichung gibt (wobei bei 70a wohl der ZV die Verantwortung tragen würde?). Mich hat das ziemlich gestresst: ich hatte die rechtsgültige Bewilligung erst, als der Rohbau schon gestanden ist. Ich hab damals auch die Nachbarn die Pläne unterschreiben lassen, das würde ich auch empfehlen. Wie gesagt: am kompetentesten kann die MA 37 direkt Auskunft geben. In meinem Fall waren die echt deutlich netter als ihr Ruf :) |
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Danke euch beiden für eure Antworten! @mycastle, unsere Einreichung wird ohne irgendwelche "Sonderdinge" passieren, wir bauen ein "0815-Haus" ohne "ausgefranste" Dinge :D eben deswegen, damit wir zu 100% den Bebauungsbestimmungen entsprechen. Architekt ist schon in Kontakt mit der MA 19 und MA 37, damit auch da alles passt (Ortsbild usw). 1 Jahr Warterei ist schon ein Wahnsinn... @PhilippG, so hatte ich das noch nicht verstanden, jetzt verstehe ich auch, warum hier das Risiko wirklich deutlich höher ist. Wobei ich denke, wenn man sich innerhalb aller Normen bewegt und vorab immer wieder mit der MA 19 und 37 in Kontakt steht, sollte einer Bewilligung nichts im Wege stehen... Nachbarn unterschreiben lassen ist ein guter Punkt, wir haben schon mit allen Nachbarn ringsherum gesprochen (uns vorgestellt), da waren alle sehr freundlich (noch :D ). Wenn es Fehler in der Einreichung geben sollte, kann einfach innerhalb § 70a nachgereicht werden? Nochmal für mein Verständnis: Ich reiche den Einreichplan und alle Unterlagen gem. § 70a ein und mache gleichzeitig eine Baubeginnsanzeige. Sobald ich eingereicht habe, sollte ich schon mit dem Aushub beginnen, weil erst nach Baubeginn die 3 Monate bis zur Bewilligung zählen. Danke nochmal, hilft mir schon sehr und ich werd bei weiteren Fragen die MA 37 kontaktieren - die waren beim Grundstückskauf eh auch schon sehr freundlich, da hast du Recht :) |
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Wenn du dich exakt an die Bebauungsbestimmungen hältst, das Gebäude frei steht und keine Schutzzone existiert, ist das Risiko minimal und ich würde nach Möglichkeit mit § 70b einreichen. Die nachbarschaftlichen Rechte sind in Wien - zum Glück - sehr starkt beschränkt. Wir mussten leider via § 69 einreichen und uns Verfahrensdauer betrug ca. 18 Monate. Eine normale Einreichung via § 70a geht ungleich schneller und dauert momentan ziemlich sicher kein Jahr. Insbesondere deswegen, weil die MA 37 im Moment nich sonderlich stark ausgelastet ist. Meiner leidvollen Erfahrung nach: Die Nachbarn können maximal verzögern, aber selten verhindern, wenn man sich an den Bebauungsplan bzw. die Absichten des zukünftigen Bebauungsplans hält. Wir hatten zig Eingaben und die Behörde muss leider zu jeder dieser Eingaben Stellung nehmen. Unsere Nachbarn haben damals - obwohl in den Stellungnahmen klar zum Ausruck kam, das keine nachbarschaftlichen Rechte verletzt werden - auf eine mündliche Verhandlung bestanden und dann auch noch versucht auf zivilrechtlichem Wege zu verzögern. Erfolgreich war dieses Vorhaben aber schlussendlich auch nicht. Kommt leider stark auf den Sachbearbeiter an. Bei uns war es ein Drama und zur Bauverhandlung bin ich mit Architekt und Anwalt angerückt. |
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Nachsatz: Die Leute lügen dir unter Umständen auch unverblümt ins Gesicht. Lass dir alles unterschreiben, was irgendwie geht. ||
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Wir müssen gekuppelt bauen, aber nicht in einer Schutzzone, ja. § 70b geht bei uns leider nicht, weil mehr als 150qm bebaute Fläche (Mehrparteienhaus). Somit hoffen wir auf eine Einreichung gem. § 70a. Das klingt bei dir ja wirklich sehr mühselig, 18 Monate Verfahrensdauer ist einfach irre. Hattet ihr dann während des Baus auch Verzögerungen wegen der Nachbarn, oder war die Diskussion dann erledigt? |
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Das ist seit Jahren mein Motto: Alles schriftlich, mündlich zählt nicht - leider. |
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Wir haben ebenfalls gekuppelt errichtet und das war der Beginn des Dramas. Nein, nachdem der Bescheid nicht beeinsprucht wurde, ist alles sehr flott über die Bühne gegangen. Wir hatten damals den Bescheid in der Post und 2 Monate später war der Bagger da. |
Ist Altbestand auf eurem Grundstück? Ist das Lage aller Bauwerkteile eindeutig vermessen und und deren Lage zu den Grundstücksgrenzen geklärt? ||
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Ja, Altbestand ist drauf. Vermossen ist das Grundstück zumindest. Warum musstet ihr eigentlich nach § 69 einreichen und nicht nach § 70? § 69 verzögert noch einmal ordentlich, nehme ich an? Habe gerade bei der MA 37 angerufen, die Dame war etwas... resolut :) Sie meinte solange nicht in der Schutzzone und alle Unterlagen passen inkl. Ziviltechniker:in (eh klar), können wir nach § 70a einreichen. Auch wenn gekuppelt und Altbestand usw. Ob das dann wirklich stimmt, werden wir sehen. |
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Es stimmt, dass die Nachbarn nicht viel machen können. Es gibt da so ein Informationsblatt wo im Grunde drinsteht, dass in Wien nur beansprucht werden kann was explizit der Bauordnung widerspricht (Dinge wie Sonneneinfall, Aussicht wird verbaut usw gelten hier nicht). Das finde ich in Wien angenehm - es gibt die Bauordnung und da steht im Grunde alles drin. D.h. wenn man sich an die BO BO [Bauordnung/Baugesetz] (bzw Bestimmungen im Flächenwidmungsplan) hält, dann ist man (Abgesehen vielleicht von komplizierteren Dingen wie Setzung des Nullpunkts bei Hanglage, Gaupen, ...) safe, dass es auch bewilligt wird. ABER: Die Nachbarn können stark verzögern. Und wenn mal alle Termine mit allen Gewerken aufgegleist sind und dann verzögert sich plötzlich alles wegen eines Baustopps, dann ist das schon eine ziemliche Katastrophe. Deshalb war ich gestresst und habe meine Nachbarn (die glücklicherweise sehr nett sind) unterschreiben lassen. Bei einem Mehrfamilienhaus hätten sie das wohl aber nicht gemacht (mein Grundstück wäre von den Bebauungsbestimmungen sehr gut für ein Mehrfamilienhaus geeignet und ich weiss, dass die Nachbarn davor Angst hatten). Probieren muss man es aber jedenfalls. Ich hatte auch versucht, direkt nach dem Abbruch des Altbestands eine Baubeginnsanzeige zu machen und einfach 3 Monate zu warten und erst danach (wenn also der rechtsgültige Bescheid da ist) wirklich mit dem Bau zu beginnen...kurz danach habe ich einen "netten" Anruf von der Baupolizei bekommen, die mir erklärt hat, dass man bei Baubeginnsanzeite auch zum Bauen beginnen muss...Die Sinnhaftigkeit von dieser Regelung erschliesst sich mir übrigens nicht... Ich denke, falls der ZV erklärt (und auch bürgt), dass die Einreichung gemäss der BO BO [Bauordnung/Baugesetz] ist und die Nachbarn unterschreiben, dann kann nicht viel schiefgehen. |
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