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Bundesland??
Und eines vorweg: Im Grünland gibts keine Aufschließungsgebühr! Oder hast die "Anschlussgebühr" gemeint? Das sind zwei verschiedene Dinge! |
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ehrlich gesgt wusste ich gar nicht dass es hier einen Unterschied gibt.
Das heißt dass im Grundland keine Aufschließungsgebühr zu bezahlen ist, auch wenn hier ein Bauernhof vorhanden ist? Sind die Anschlussgebühren idR geringer? |
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Du bist noch immer das Bundesland schuldig (ich sprech hier überwiegend von NÖ!!) |
Die Berechnung von Anschlussgebühren hat nichts mit der Widmung zu tun. Das heißt: kein Unterschied, ob Grünland oder Bauland.
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Sorry, Bundesland hab ich ganz vergessen.
Ja, es geht um NÖ. |
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1. Ist das jetzt schon möglich (d.h. Eltern können schon in Pension gehen)? 2. Die LAndwirtschaft - also du meinst die Grundstücke, nicht? - nur "umschreiben" ist zu wenig (wenn ich den Begriff wörtlich nehme); du musst auch aktiv Bewirtschafter des Betriebes werden. 3. Was wird aus den Eltern? Wo würden die künftig wohnen? Wie groß ist eigentlich die Landwirtschaft? Das klingt für mich so, dass du eigentlich auf die Bewirtschaftung des Betriebes nicht so sehr aus bist, oder? |
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Ja, mein Vater ist bereits in Pension, die Wirtschaft wurde zwischenzeitlich bereits auf meine Mutter überschrieben. Es handelte sich hier immer nur um eine Nebenerwerbstätigkeit welche immer noch von meinem Vater alleine geführt wird. Auch jetzt wird alles von meinem Vater bewirtschaftet obwohls offiziell auf meine Mutter läuft. Ja, soviel hab' ich schon verstanden, allerdings spielt's ja im Endeffekt keine Rolle wer die Felder die nächsten Jahre dann tatsächlich bewirtschaftet - das wird wohl weiterhin mein Vater machen. Meine Eltern wohnen auch jetzt schon in einem anderne Haus auf der anderen Straßenseite - der Bauernhof steht schon seit ein paar Jahren leer (also das "Wohnhaus" davon). Der Betrieb wird von mir bestimmt nicht weitergeführt, sollte dies mein Vater in ein paar Jahren nicht mehr machen wird's wohl drauf hinauslaufen den Grund zu verpachten. |
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Damit hast du dir ja selbst schon eine eindeutige Antort gegeben: du kannst ein BAuen im Grünland vergessen - und das wars!
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Halt, so schnell würde ich nicht aufgeben! 1. Eine Liegenschaft im Grünen (Sacherl) mit neuem haus ist viel mehr Wert als ein Siedlungshaus. Sowas wird extrem gesucht und ist schwer zu bekommen. 2. Baugrund, Aufschließung, Stromanschluss, Wasseranschluss (Brunnen wird ja vorhanden sein), Garage (wird auch vorhanden sein) kannnst du dir auch sparen. Rechne mal zusammen, das alleine sind 100k€. 3. Deine Eltern werden ja auch noch eine Weile dort leben. In OÖ gab es 2015 eine Gesetzesänderung die auch im Grünland einen Abriss und Neubau erlaubt, auch wenn das alte Haus länger nicht bewohnt war. Voraussetzungen: Das Neue darf nicht (wesentlich) größer sein als das Alte. Die Nebengebäude müssen mindestens die Fläche des Hauses haben und erhaltungswürdig sein. Wenn das alte Haus bewohnt ist, wirst du sanieren immer dürfen und offiziell neu Bauen sollte auch möglich sein. Schau das du den Zuständigen von der BH vor Ort bekommst, falls der nicht weiterhelfen kann wende dich direkt ans Land! |
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Oberösterreich ist da gesetzlich anders als NÖ. In der Widmung "Grünland-Landwirtschaft" geht in NÖ ohne Landwirtschaft rein gar nichts (alles was bewilligungs- oder anzeigepflichtig ist)! "SANIEREN" ja! Aber wirklich nur "sanieren" - und das ist nur "ausbessern", aber nicht großzügig erneuern. Sobald du in tragende Bausubstanz eingreifst, ist es aus mit dem "Sanieren" Wie schon gesagt: in der Widmungsart "Grünland-LAndwirtschaft" ohne aktiv geführten Landwirtschaftsbetrieb in NÖ jedenfalls nicht!! Die BH hat in NÖ mit diesen Fragen rein gar nichts zu tun, dort bekommst bei uns dazu keinerlei Auskunft (und schon gar nicht vor Ort). Allenfalls bei einem Gebietsbauamt oder diret in der Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht beim Land. PS: um in NÖ als Nichtlandwirt an diesem Bau was ändern bzw. teilweise erneuern zu können, brauchst eine Umwidmung im Flächenwidmungsplan - und zwar die Widmungsart "GeB" ("Grünland - erhaltenswerter Bau"). Dazu brauchst aber in erster Linie die Gemeinde. Wenn die - aus welchen Gründen - das nicht will, dann wirst dagegen nichts machen können. Neben anderen Kriterien ist eine Voraussetzung für eine solche Widmung, dass das Gebäude (von seiner BAusubstanz her) auch tatsächlich "erhaltenswert" ist. Da schon länger nicht mehr bewohnt (warum eigentlich nicht mehr?), könnte auch das vielleicht ein Kriterium sein. Abgesehen davon, dass es hier auf das Wollen der Gemeinde ankommt, spielt bei einer solchen Umwidmung der Ortsplaner der Gemeinde und der zuständige Raumordnungssachverständige des LAndes eine maßgebliche Rolle. Heißt mit anderen Worten: kann ein sehr müsamer Weg werden.... |
Die Eltern wohnen schon seit einiger Zeit nicht mehr in diesem HAus, steht schon einige Zeit leer (hat fraunz oben geschrieben)
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9 Länder... Da braucht es niemanden wundern warum so viel Ruinen herumstehen wenn keiner was machen darf. Trotzdem: Hartnäckig bleiben, bei uns hat es auch am Anfang geheißen: Geht nicht! Nach einem Jahr immer wieder telefonisch und schriftlich nachfragen bei den verschiedenen Behörden, kam dann ein Lichtblick und plötzlich die Änderung woraufhin wir unverzüglich eingereicht haben. 3M später Baubeginn. |