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Natürlich, wenn das Bauvorhaben bewilligungspflichtig ist, habt ihr als direkte Anrainer Parteienstellung. Also nicht nur ein Auskunftsrecht sondern ihr habt auch die Möglichkeit, berechtigte Einwände vorzubringen. Aber nachdem das ja bisher nur Hörensagen ist, würde ich mit keine Sorgen machen und einfach mal bei der Gemeinde nachfragen, was der wirkliche Stand ist. |
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naja die Information kommt vom ebenfalls angrenzenden Nachbarn, der die Information vom Bürgermeister hat. Ich würde jetzt auch nicht viel auf die Info von Dritten geben, jedoch vom Bürgermeister selbst hat das schon etwas mehr Gewicht. Nach meiner kurzen Recherche bin ich mir eigentlich schon sicher, dass wir zumindest benachrichtigt und zu einer mündlichen Bauverhandlung eingeladen werden müssten. Was wäre die Folge, wenn jetzt der Bau gestartet werden würde ohne dass wir jemals den Plan gesehen hätten, noch zu einer Verhandlung eingeladen worden wären? Tut mir leid, dass ich hier soviele theorethische Fragen stelle, jedoch beschäftigt uns das Ganze sehr weil beim Nachbar das Geld nur Nebensache ist und wir hier einen ziemlichlichen Palast erwarten. |
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Wieso rufst nicht einfach beim Bauamt an und fragst nach was Sache ist? Dort kannst auch gleich nachfragen warum es keine Bauverhandlung gibt. |
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Wie lange wohnt ihr schon dort? Vielleicht gibt's schon seit Jahren eine Baugenehmigung? |
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Wir haben das erst heute erfahren, natürlich ist der erste Gang zur Gemeinde. Ich wollte mich vorab nur schon mal informieren um nicht komplett unvorbereitet dazustehen. das kann ich ausschließen, der Grund wurde ein Jahr nach uns gekauft |
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Hallo mephisto6, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bauen ohne Bauverhandlung |
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Ihr könnt dann innerhalb einer gewissen Frist zur Gemeinde gehen und kriegt dann Parteienstellung bzw. könnt die Einwände machen, die ihr während einer Bauverhandlung bzw. nach Bescheidzustellung auch machen hättet können. Unter §33 "Übergangene Parteien" der OÖ Bauordnung steht es genau drin. Aber das ist ja erstmal alles spekulativ, vielleicht kriegt ihr ja nächste Woche schon die Einladung zur Bauverhandlung. Solange der "Palast" der Bauordnung entspricht, was Abstände, Gebäudehöhe, Anteil verbauter Fläche usw. angeht, könnt ihr ohnehin nichts dagegen machen, egal ob bei Bauverhandlung dabei, oder nicht. Der Bürgermeister darf nur bewilligen, was auch bewilligungsfähig ist. Man ist also eher sowas wie eine Kontrollinstanz, die Fehler aufzeigen kann, also was so nicht zu bewilligen ist. |
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Dazu muss ich etwas weiter ausholen. Es handelt sich bei uns um einen Hang auf einem Berg. Besagter Neubau ist die unterste Parzelle und hierzu wäre es schon sehr interessant zu wissen wie das Gelände verändert wird, da bereits im Raum stand das gesamte Gelände auf Straßenhöhe (höchster Punkt) aufzuschütten. Zeitgleich wurde jetzt auch noch ein Waldstreifen dazugekauft und der gesamte Baumbestand entfernt. Das Lärmniveau der darunterliegenden Straße bekommen wir ohne die Bäume jetzt ganz anders ab. Der Bürgermeister wurde in dieser Entscheidung übergangen und die nächsthöhere Instanz hat das so entschieden/bewilligt. Wir sehen uns hier mit massiven Geländeänderungen konftrontiert, wo wir zuvor gerne wissen würden wie das Vorhaben aussehen soll wenn es fertig ist und ob das seine Richtigkeit hat. Grundsätzlich ist es mir egal was gebaut wird wenn die Regeln eingehalten werden, versteht mich bitte hier nicht falsch, jedoch bin ich schon etwas schockiert sollte es möglich sein, dass hier ohne Offenlegung von Plänen gebaut werden kann. |
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Kann ja nicht. Wurde ja schon oben weiter geschrieben. Ja, diese Rechte habt ihr als direkte Nachbarn. Meines Wissens hat ein Bürgermeister da überhaupt keine Befugnis, kann also gar nicht übergangen werden. Wir haben auch einen Stück Wald beim Grundstück und dafür war die Agrarbezirksbehörde zuständig. |
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also ich weiß nicht was für dich bauarbeiten sind. aber hangsicherungen, baustellen-einrichtung (zb baucontainer aufstellen) usw. darf man in vielen fällen ohne genehmigung machen, auch am privatgrund darf man in den meisten regionen ohne viel genehmigungen die bäume fällen und wurzelballen ausbaggern. auch grabungsarbeiten für den keller kann man riskieren (wenn es dann aber bei der verhandlung beeinspruchungen gibt schwemmt es einem den trag-boden bei wochenlangem regen auf). auch bodenaustausch zur vorbereitung einer einfahrts-straße sind erlaubt. auch aufschüttungen bis 1,5m und abgrabungen usw. sind in entsprechenden rahmen möglich. sobald aber die betonpumpe kommt muss aber eine genehmigung da sein. selbst große wohnbauträger der öffentlichen hand zahlen lieber die strafe anstatt auf den bescheid zu warten, so ist das nun mal in unserem geliebten lande. |
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