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nachtrag: - auch wollte ich zwischen beiden garagen(also die alte und die dann neue) ein einfahrtstor machen ,etwas erhöht als die garagen(die ca. 265 cm hoch sind) .
jedoch sagte man mir ,dass ein einfahrtstor max. 250 cm hoch sein dürfe. ich wollte eben über dem tor noch einen bogen überlegen ,was aber dann etwa 300 cm wäre . kann das sein? garage darf man höher bauen als ein einfahrtstor? Danke wiederum:) gruss |
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2 - was mich bei der baufläche wundert:
das haus mit garage stand zuerst auf einem grund von 800 qm .dann habe ich 350 qm dazuerworben aber darf auf dem dazugekauften grund nur die eine garage bauen von 40 qm . habe gehört das wäre weil der grund in den anderen einverleibt worden wäre . kann das sein? wären das weiterhin 2 getrennte stücke gewesen hätte ich mehr bauen könnne, stimmt das ? danke :) |
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Hallo rpg, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baufläche komplett ausgeschöpft? |
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Kommt drauf an wo du baustDie Festlegung der bebeaubaren Fläche ist Sache der Gemeinde, was die Gemeinde dabei überhaupt vorschreiben darf legt das Land fest.
¶In NÖ z.B. gibt es einen Bebauungsplan in dem die bebaubare Fläche steht und die hängt nicht mit der Bauklasse zusammen (in unserer Gemeinde z.B. ist idR. Bauklasse "I+II" aber die Bebaubare Fläche schwankt zwischen 20% und 50% und ist tw. sogar durch eine Formel und nicht durch % zu ermitteln) |
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a - danke ,aber ich bin in wien ,da gilt doch die allgemeine wiener bauordnung-oder? gibt es doch keine gemeinden dann -oder?
¶gruss |