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Es wär hier mal ein Auszug des Bebauungsplanes betreffend deine Liegenschaft hilfreich. Du schreibst von "geschlossener Bebauungsweise" - dein Hauptgebäude hält aber an der linken Grundgrenze einen Bauwich ein?? Das is dann aber nicht "geschlossen"! Ich würd also mal gern selbst sehen und beurteilen, was da wirklich gilt! Garagen im vorderen Bauwich sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn es der Bebauungsplan ausdrücklich erlaubt. Das kann man dir hier also nur dann beantworten, wenn man den Bebauungsplan kennt...... |
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Hallo Karl, vielen Dank für deine Antwort, hier ist der aktuelle Bebauungsplan (mit noch nicht geänderter BFL) es handelt sich um Grundstück 125 falls eine Garage nicht erlaubt ist, wäre ein Carport eine Option, korrekt? |
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Ja, Carport ginge. Mir fehlt aber noch die Antwort, wieso das Hauptgebäude mit Bauwich zur linken Grundgrenze geht?? Das widerspricht doch der geschlossenen Bebauungsweise! |
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Kann ich dir leider nicht sagen, der ELK Planer hat mir das mal so geplant initial - und ihm war der Bauwich die ganze Zeit extrem wichtig... wäre jetzt echt von der Kompetenz enttäuscht wenn das egal wäre.. |
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Dass der Bauwich bei einer Planung sehr wichtig ist, is schon in Ordnung. Allerdings nur, wenn es einen Bauwich gibt. Bei geschlossener Bebauungsweise gibts allerdings keinen Bauwich - da musst bis an die grenze bauen. Hat er tatsächlich gewußt, dass bei dir geschlossene Bebauungsweise gilt?? Wenn ja, dann musst du zurecht enttäuscht sein..... |
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Ja das hat er definitiv gewusst, hab ich mehr als 1x erlebt. Danke für deine Aufklärung. Das heißt das dieser gezeichnete Plan aus 2 Gründen falsch ist -> nicht zur Grenze gebaut + Garage nicht genehmigungsfähig, korrekt? danke dir |
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Ja - auf Basis der vorliegenden Infos ist das wohl so. |
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