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Würde mich wundern wenn das erlaubt ist. Alleine wenn dein Baum/Strauch zum Nachbarn ragt musst du den stutzen wenns ihn stört. |
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der über die Grenze wachsende Baum/Strauch ist im ABGB geregelt. Balkon/Terrasse in der jeweiligen Landesbauordnung. Und außerdem: einmal geht´s um die GrundGRENZE und das andere Mal um einen Bauwich. Sind ganz andere Wertigkeiten. Also bitte nicht wundern, wenn in § 41 Abs. 2 Zif. 3 OÖ Bautechnikgesetz folgendes steht: Die Mindestabstände zu den Bauplatz- oder Nachbargrundgrenzen können unterschritten werden mit: ....das künftige Gelände überragenden Terrassen und Treppen im Freien, Balkonen, üblichen Dachvorsprüngen und angebauten Werbeeinrichtungen um 2 m; ein Mindestabstand von 2 m gegen die Bauplatz- oder Nachbargrundgrenzen darf jedoch nicht unterschritten werden.... |
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Hm... ich hab gesamt 2250qm am Stück. Ca in der Mitte hab ich eine "imaginäre" Grundgrenze was mir Baugrund von der landwirtschaftlichen Grünfläche trennt. Wollte mein Haus direkt an diese Grenze stellen wobei mein Dachvorsprung drüber hinsus geragt hätte (60cm). Bauverhandlung - keine Baubewilligung weil ich mind. 2m zur (eigenen!) Grundgrenze abstand halten muss. Und zwar nicht nur mit der Hauswand, sondern auch mit dem Dachvorsprung. |
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Genau das hat ja Karl geschrieben: Und das Argument mit dem "eigenen" Grund ist sowieso hinfällig. Sonst könnte ja jeder Landwirt einfach auf "seinem" Feld eine Wohnanlage hinbauen |
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danke für eure Rückmeldungen. Darf eine Luftwärmepumpe bzw. das dafür nötige Fundament über die Baufluchtlinie hinausragen? Gilt wahrscheinlich das gleich wie bei Terasse/Balkon? |
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Das würde mich auch interessieren. |