« Baurecht  |

·gelöst· Bauführer, Baumeisterstempel für Doppelcarport Bauanzeige

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  fridolin12
29.6. - 2.7.2018
9 Antworten | 4 Autoren 9
9
Hallo,

habe mal eine Frage ich habe eine Bauanzeige für die Errichtung eines Doppelcarports gemacht. Die Bauanzeige wurde nun genehmigt und jetzt muss ich den Baubeginn melden. Hier habe ich nun folgendes Problem das ich einen Bauführer benötigte (wahrscheinlich dann auch für die Fertigstellungsanzeige). Ich wollte das Carport selber errichten es kann doch nicht nötig sein für ein Carport einen Baumeister zu benötigten oder? (Die gibt es doch in jedem Baumarkt als Bausatz zu kaufen und der Baumarkt wird mir keinen Stempel geben?). Das Problem müssten doch mehrere Leute haben, da man mittlerweile ja für jedes Carport eine Bauanzeige und dadruch Baubeginn und Baufertigstellung anzeigen muss. Ich wäre für eure Hilfe dankbar. Schöne Grüße!

  •  felis
  •   Gold-Award
29.6.2018  (#1)
guten morgen,

um welches bundesland geht es denn?

ich glaube da kommt bei dir einiges durcheinander. meines (zugegeben sehr bescheidenen) wissens nach für NÖ muss man bei einer bauanzeige keinen bauführer melden, du zeigst ja nur an, dass du dieses oder jenes baust.
mit der neuen novelle der NÖ bauordnung gibt es die möglichkeit einer bauanzeige für ein carport gar nicht mehr, es müsste eine einreichung gemacht werden, es wird als bauliche anlage definiert und da gibt es für bauwerke wie das carport eine Ausnahmeregelung im §18 (1a), im § 25 steht dann auch, dass man die Arbeiten für Vorhaben nach § 14 Z 1 und 2, ausgenommen jene im Sinn des § 18 Abs. 1a, sowie für Vorhaben nach § 14 Z 3, 6, 7 und 8 durch einen Bauführer zu überwachen hat.

ich hoffe das stimmt so - wurde mir von unserem bausachverständigen so erklärt. wenns falsch ist, wird das @karl10 sicher richtigstellen emoji

1
  •  fridolin12
29.6.2018  (#2)
Hallo!  Ich bin aus OÖ und es gilt die OÖ Bauordnung. Die Bauanzeige ist durch bei mir (Bauanzeige weil Fläche unter 35m2) und von Gemeinde genehmigt nun muss ich aber den Baubeginn anzeigen und auf diesen Formular muss ich einen Bauführer angeben, das wird anschließend bei der Baufertigstellung auch der Fall sein. Laut Auskunft muss das ausgefüllt werden was aber keinen Sinn ergibt weil nicht jeder der ein Carport ausstellt einen Baumeister benötigten kann oder?

 Danke für eure Hilfe!

Will nicht für ein Carport das 1000-2000€ kostet 1000€ für einen Bauführer ausgeben wenn ich überhaupt jemanden finde.


1
  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
29.6.2018  (#3)
@fridolin: Bitte nicht die gleiche Anfrage in 3 Foren stellen. Die Antworten verteilen sich dann über 3 Threads, das stiftet nur Verwirrung für die User die dazu posten und verursacht unnötigen Moderationsaufwand.

1


  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.6.2018  (#4)

zitat..
fridolin12 schrieb: Die Bauanzeige ist durch bei mir (Bauanzeige weil Fläche unter 35m2) und von Gemeinde genehmigt


Da gibts schon vorweg offensichtlich Missverständnisse: bei einer Baunzeige wird nichts "genehmigt"!  Du musst zwischen Anzeigepflichtigen und "genehmigungspflichtigen" Vorhaben unterscheiden.
Bei einer Bauanzeige gelten lt. OÖ Bauordnung viele der Regeln für "genehmigungspflichtige" Bauvorhaben NICHT!
So z.B. die Regeln über Baubeginnsmeldung, Bauführer und Fertigstellung.

Bei einem anzeigepflichtigen Vorhaben brauchst nur dann einen BAuführer, wenn dir das die Baubehörde ausdrücklich mit BESCHEID vorgeschrieben hat? war das der Fall?

Woher hast eigentlich deine bisherigen Infos??


1
  •  fridolin12
29.6.2018  (#5)
Hallo Karl!
Danke für die Info! Es war ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben und deshalb habe ich eine Bauanzeige gemacht. Da hat mir die Gemeinde einen Bescheid erteilt das sie keine Einwände haben. Aber in dem Bescheid lag ein Formular für Baubeginnsanzeige vor und da gibt es Bauwerber und Bauführer und hier wurde mir von der Gemeinde mitgeteilt das ich einen Baumeister eintragen muss als Bauführer. 

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.6.2018  (#6)
Das musst genauer beschreiben: Da steht auf dem Schreiben wirklich "BESCHEID" drauf???
Und was steht in diesem "BESCHEID" ganz konkret alles drin?

1
  •  fridolin12
29.6.2018  (#7)
Hallo!
Okay nein es steht Mitteilung gemäß Paragraf 25a (2) Oö Bauordnung.
Keine Untersagungsgründe vorliegen und mit der Bauausführung begonnen werden darf.

Warum brauche ich dann noch eine Baubeginnanzeige?

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.6.2018  (#8)
Wer sagt, dass du eine brauchst?
Das Gesetz nicht und ich hab's auch nirgendwo gesagt.
Auch die Gemeinde hat's offensichtlich nicht geschrieben (wär ja nur in einem eigenen Bescheid möglich gewesen).

1
  •  fridolin12
2.7.2018  (#9)
Vielen Dank Karl!
Dann wird der Zettel mit der Baubeginnsanzeige wahrscheinlich standardmäßig immer beigelegt und ist in meinem Fall nicht relevant!

Vielen Dank für eure Hilfe!

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Baulärm wie ist das so...