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In welchem Bundesland?? - Es wäre interessant in welchem Bundesland du das Flugdach aufstellen willst. Habe ja leider 9 Bundesländer und überall andere Baugesetze.
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LG - Haus steht in Wien
lg |
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Flugdach - §62a bewilligungsfreie Bauvorhaben, Abs.13: Flugdächer mit einer bebauten Fläche von höchstens 25 m² und einer lotrecht zur bebauten Fläche gemessenen Höhe von höchstens 2,50 m auf unmittelbar bebaubaren Flächen, ausgenommen in Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre.
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DANKE - Danke!
LG:) |
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nachfrage - toller link :)
dort steht in der bauordnung nix von holz oder so. gilt demnach auch ein carport als gegeben wenn er auf betonsäulen ruht? und demnach müsste ein pavillon der auf betonsäulen steht und keine zugemachten mauern besitzt ebenfalls genehmigungslos sein -oder? gruss |