|
|
||
hüstl - vielleicht solltet Ihr mal miteinander reden... Ansonsten gibts sicher nette Kollegen auf dem Bauamt
|
||
|
||
einreichplan - 1. ihr solltet wirklich mal miteinander reden.
2. der einreichplan muss auf der gemeinde aufliegen und dieser muss von der gemeinde, dem bauherren und vom eigentümer unterschrieben sein (zumindest in NÖ). d.h. der grund gehört weiterhin dir (brauchst ja auch nur einen grundbuchauszug holen). enteignen ist schwer bis nicht möglich. lg p.s.: seit´s lieb zu einander ... ist ja bald weihnachten! |
||
|
||
Es ist eher umgekehrtwenn Du der alleinige Grundeigentümer bist gehört dir rein rechtlich auch das Haus dass drauf gebaut wird (außer es gibt ein andere Vertragliche Konstruktion wie z.B. einen Baurechtsvertrag oder einen Wohnungseigentumsvertrag). Also sollte eher Deine Tochter ein starkes Interesse haben das zu regeln. Ansonsten wundere ich mich wie ein Bauverfahren abgeschlossen werden kann ohne dass der grundbücherliche Eigentümer per RSa ("blauem Brief")davon informiert wird. |
||
|