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Ich wär hier vorsichtig.....bin jedoch ein gebranntes Kind: Baugrund mit Bebauungsrichtlinien, ein Plan welcher alle Vorschriften erfüllt und dann kommt bei der Bauverhandlung ein Nachbar, der sich auf die Nachbarschaftsrechte beruft und nix is mit bauen! Also wirklich sicher kann man sich bei einer Baugenehmigung leider nicht sein. Wie das rechtlich aussieht, wenn du jetzt ohne Genehmigung beginnst, kannst du bestimmt bei der Baubehörde (1. Instanz = Gemeinde) erfragen. |
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Wo ist dein Grundstück? |
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Mit den nachbarn ist alles geklärt ;) wir sind im land salzburg. Lg |
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Das ist jetzt ein bisschen sehr dramatisch dargestellt: Der Nachbar hat nicht mehr Rechte, als die Baubehörde ohnehin zu beachten hat. Mit anderen Worten: Nicht der Nachbar kann einen Bau verhindern, sondern das Gesetz tuts. Die Einhaltung des Gesetzes wäre Aufgabe der Baubehörde, da brauchts eigentlich keinen Nachbarn. Nochmal mit anderen Worten: wenn ein Bau gesetzwidrig ist, dann hat das die Baubehörde zu beachten - ob mit oder ohne Nachbarn. Wenn das Bauvorhaben allerdings gesetzlich passt, dann wirds der Nachbar nicht verhindern können - verzögern allerdings schon |
Wozu brauchst für eine Garage einen "Architekten"? Für den Einreichplan reicht der nächste Baumeister um die Ecke bis hin zum Lagerhaus. Na was soll da die Antwort sein: "Fangens nur an, wird schon alles passen"!? Wenn der auf der Gemeinde nur einigermaßen informiert ist, wird er nur sagen können: du brauchst zuerst eine rechtskräftige Baubewilligung und wennst ohne Baubewilligung zu bauen beginnst, bekommst einen Baueinstellungsbescheid und eine Verwaltungsstrafe.
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@Karl: unsere Situation ist hier off topic. Ich wollte nur den TE sensibilisieren, dass man sich bezüglich einer Baugenehmigung nie 100%ig sicher sein kann. Nur noch eins dazu, ja, für uns persönlich ist diese Situation "dramatisch" weil es unvorhersehbar war, da wir ALLE Vorschriften einhalten und unser Bau heuer aufgrund dessen nicht gestartet werden konnte und aus heutiger Sicht nicht sichergestellt werden kann, ob wir das jemals können werden. |
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Arling, wenn du wie du sagst alle Vorschriften erfüllst, kann sich der Nachbar brausen gehen.
Dann kann er deinen Bau zwar verzögern, aber niemals verhindern. |
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Nur eine kurze Frage,
wenn es derzeit nur um die Grube / Erdaushub geht...kann das nicht bis zur Baubewilligung ein geplantes "Gemüsebeet" sein? Natürlich ist ein Risiko, dass du wirklich wieder Erde statt einem Fundament einfüllen musst, da solltest du die Genehmigung nicht bekommen. Andererseits fürchte ich das ich vermutlich in Kürze von einem Experten aufgeklärt werde das man in Ö auf seinem Grund auch keine Löcher mehr buddeln darf ohne genehmigung. Auch wenn ich nichts darin baue. |
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ca 2m tief: wahrscheinlich ? tiefBau-werk ? |
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@eve36at - Im Notfall könntest auch sagen, dass das ein Swimmingpool wird.
Der ist in Sbg unabhängig von der Größe nicht bewilligungspflichtig Bei der Bauverhandlung müßtest halt dann sagen, dass du´s dir anders überlegt hast und jetzt doch eine Garage baust :-D |
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@neoplan: 2m fürs Garagenfundament...naja wenn er panzer parkt :D |
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Man könnte ja auch das Haus auf die Garage setzen. Oder ein begehbares Dach samt Plantschi... ||
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mein Nachbar hatte auch vor kurzem ohne Baugenehmigung den Aushub gemacht..Bauverhandlung hatten wir letzte Woche und den Aushub hat er vor ca 2Monaten gemacht...keiner hat was gesagt auch nicht der vom Magistrat....Legal ist das ganze wsl trotzdem nicht aber naja |