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was verstehst du genau unter "Baugrundrisiko"?
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@alfa2 - Du hast die Frage selbst beantwortet - Also, wennst Kriegsrelikte (Fliegerbomben etc) oder ein erhaltenswürdiges altes Bauwerk findest, hast Stillliegezeiten der Baustelle, wennst auf Fels kommst beim Keller ausheben wirds mehr Aufwand, solche Sachen halt. ng bautech |
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@bautech - mir war der Begriff neu, weil ich an das Thema eigentlich noch nie gedacht habe.
wie ist jetzt die Frage von samoth zu beantworten? ich nehme an der Bauherr ... |
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Ich denke, das Risiko... liegt prinzipiell mal beim Bauherrn, wenns nicht anders in den Vertragsklauseln drinnen steht.
edit: Wenns nicht geregelt ist, würd ich das auf den BM abwälzen! Die oben genannten Fälle (Fliegerbombe) sind eher selten, können aber durchaus sein. Wahrscheinlicher ist, der BM hat schon in den Einheitspreisen, die er angeboten hat, Posten gesehen, wo er was verdienen kann. Aushub von Schotter zB - wenns Schotter ist, zahlst Entsorgung. Er verkauft ihn weiter oder an Dich zurück... wenns kein Schotter ist, sondern Lehm etc verlangt er Aufpreis für die Entsorgung... Mutterboden abtragen und entsorgen ebenso... das sind nur die Aushubpositionen, ein geschickter BM und ein "blauäugiger" Bauherr sind da eine denkbar schlechte Konstellation, aber nur für den Bauherrn - der zahlt ja ;) ng bautech |
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muss ja keine Fliegerbombe sein, reicht ja schon wenn die Baugrube nicht hält, Wasser in die Baugrube eintritt, etc.
lg tom |
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@samoth - wenn z.b. die Baugrube nicht hält, weils mit Wasser angefüllt wird, ist das aber kein unvorhersehbares Ereignis.
Das sollte z.b. durch den BM eh durch seine Aufklärungspflichten abgedeckt sein, so er das getan hat (z.b. Grundwasserspiegel checken, 100- oder 50 jähriger Höchststand, Überschwemmungsgebiet usw.) Unvorhersehbar ist eher sowas in der Art, wenn ein Erdbeben eintritt oder ein Flugzeug in deine Baugrube stürzt |
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... hmmm... einfach lesenhttp://www.ra-bruckner.at/mediaCache/baugrundrisiko_113697.pdf
risken kann man immer verhandeln. und nur, weil irgendwo irgendwas in den agb versteckt ist, muss es noch lange nicht gelten... §6 abs 3 kschg: wennst also jetzt noch fragst, was "baugrundrisiko" ist, war die aufklärung ned soo überragend... |