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Bitte um Hilfe für Punkt 4. Ob ich hier unterteilen muss, oder ob die gesamte Gebäudefront gilt? Gesamt wäre dann die Fläche von 10x6m = 60m² und die Gaupenfläche von 4m² => 64m²/10m, also 6,4m Gebäudehohe? |
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In deinem Beispiel ist das im Ergebnis so wie du sagst, weil du eine Dachneigung von 45° annimmst. Wenn deine Dachneigung weniger als 45° ist, dann kann die maßgebliche Fläche auch weniger als 4m² werden. Du musst nämlich am Verlauf der Oberkante der Gaupe eine 45-Linie anlegen. Und entscheidend ist dann, wo sich diese Linie mit der aufgehenden Frontfläche schneidet. Zeichne mal einen Schnitt mit z.B. 30° Dachneigung, einem etwas breiteren Gebäude und einer möglichst weit oben angesetzten Gaupe. Dann siehst du was ich meine. Dann rutschen Teile der 45-Linien unter die 6m-Linie und du wirst weniger als 4m² zusätzliche Frontfläche bekommen. |
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@Karl10: Stimmen die Berechnung für Ansicht 3 = 8m (also das erste im obigen Post in roter Ausführung mit Gaupe)? Meinst du in etwa so wie hier: Dann würde die erste Ansicht 7m Höhe ergeben und die zweite Ansicht 63m²/10m = 6,3m? |
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Ich fürchte, ich versteh deine Gedankengänge und deine Angaben nicht. Und du verstehst mich nicht. Es ist daher noch einiges klarzustellen. Was ist z.B. mit "Ansicht 1 schwarz" gemeint? Das linke Bild, aber ohne Gaupe? Und warum lässt du da die Giebelfläche unter den Tisch fallen? Du willst doch die Gebäudehöhe einer Front wissen, oder? Oder geht´s um was anderes? Wovon redest du? Von der dargestellten Giebelfront? Wie kommst da auf 7m? Welche Bedeutung misst du bei dieser Front dem eingezeichneten "1m" zu? Der soll sich ja offensichtlich irgendwie auf die Gaupe der seitlichen Front beziehen (is aber auch dort unklar) und hat mit dieser Giebelfront ja nichts zu tun, oder? Und wie kommst auf 63m²? Ich habe oben schon gesagt, dass bei weniger als 45° Dachneigung nicht die ganze Gaupenvorderfläche bei der für die Berechnung der Gebäudehöhe maßgeblichen Frontfläche wirksam wird. Du musst die 45°-Linie entlang der GESAMTEN Oberkante der Gaupe (also über die gesamte Breite und nicht nur ganz oben) anlegen. Und dann schau welche Fläche über der 6m-Linie der vertikalen Frontfläche zu liegen kommt. Mit anderen Worten: du musst die Gaupe im 45° Winkel hinunter projezieren. Und die Fläche, die da über der horizontalen 6m-Linie übrig bleibt, die zählt dann zur Frontfläche. Dazu brauchts aber mehr Maß- und Winkelangaben, als du das einegzeichnet hast, um eine genaue m²-Zahl zu errechnen. Ich kenn mich mit deinen Angaben und der konkreten Frage ganz einfach nicht aus! |
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Ich versuch es schrittweise, danke für deine Geduld. Ja linkes Bild ohne Gaupe. Wenn die Berechnung falsch war mache ich gleich die Korrektur. Nehmen wir 6m Breite an. Dann hätten wir 36m²+ 9m² Giebel = 45m² das durch 6m Breite ergibt dann 7,5m Gebäudehöhe? Ergo könnte ich mit einem Krüppelwalm die Gebäudehöhe verringern, mit einem Walmdach bei weniger als 45° wäre ich auf 6m Gebäudehöhe? Ansicht 3 (linkes Bild mit roter Gaupe) ist mir dann aber noch nicht klar. Würde die für diese Ansicht, weil so weit mittig und mit 45° nach unten, überhaupt eine Rolle spielen? Verstehe ich soweit, ist dann vermutlich zeichnerisch in 3D einfach zu ermitteln? |
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Ja! Ja! Ja! Ja, spielt eine Rolle. Siehst du nicht die von dir selbst gezeichnete 45° Linie und wie sie oberhalb von 6m die nach oben verlängerte Frontfläche schneidet? Diese Fläche kommt natürlich dazu. Aber genau das hab ich oben ja grad erklärt! Na, ich zweifle! Sonst hättest die Frage grad zuvor nicht bzw. nicht so gestellt! |
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Gut. Ich mach ganz langsam, dann ist das für jeden der jetzt oder später hier liest nachvollziehbar. In der folgenden Grafik geht es mir für die Hausvariante V1 (durchgezogene Gaubenfront) und V2 (Gaube mittig) jeweils nur um die linke Ansicht: Unterscheidet sich die berechnete Bauhöhe zwischen V1 und V2 für die linke Ansicht? Dort wo sich die beiden roten Hilfslinien bei der linken Ansicht schneiden hätten wir zumindest für die V1 exakt 8m (weil wir 45° Dachneigung haben und die Gaube 2m hoch ist). Aber welche ist die zu berechnende Fläche. Die blau Schraffierte sowohl für die 30° als auch die 45° Version der Dachneigung eingezeichnet? (und dann natürlich durch die Gebäudebreite dividiert) |
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Wir können nicht zusammenkommen, weil du glaub ich komplett falsch denkst. Und außerdem bringts du jetzt plötzlich eine ganz neue Variante. Von einer über die gesamte Gebäudebreite durchgezogene Gaupe war bisher nicht einmal andeutungsweise die Rede, oder? Und noch was zur Klarstellung: wir reden jetzt nur darüber, welche "Gebäudehöhe" sich bei deinen diversen Fronten errechnet! Es geht (noch) nicht darum, ob alle Höhen einer Front (Frontausbildung) in einer bestimmten Bauklasse dann auch so zulässig sind. OK? Muss ich halt doch (widerwillig) zu zeichnen beginnen. Also: Variante 1 (V1): es geht um die Gebäudehöhe der SCHMALSEITE des Gebäudes, ok? Hier siehst du mit den äußeren Umrissen die Fläche, die es zu berechnen gilt und die dann durch die Breite zu dividieren ist, um die Gebäudehöhe dieser Front zu erhalten. Die Maße kannst dir selbst einsetzen. Variante 2 (V2): auch hier geht´s um die Gebäudehöhe der SCHMALSEITE des Gebäudes. Allerdings ist die seitliche (Einzel)Gaupe von dieser Front soweit entfernt, dass sie bei dieser Front keine Rolle mehr spielt. Somit eine ganz stinknormale "Giebelfront". Fläche ganz normal zu berechnen. Dies beiden Beispiele haben also auch nichts mit der Dachneigung zu tun. Ganz einfach Fläche der Umrisse berechnen. |
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Ja diese Varianten sind neu, denn die beiden Möglichkeiten klären die Frage explizit. Wenn ich mir jetzt im Nachhinein selbst antworten würde: Nein sie spielt keine Rolle. Deine Antwort hat mich auf die falsche Fährte gebracht und warst bei der rechten Ansicht, deine Zeichnung zu V1 und V2 hat aber alles klar gestellt. ___________________________ Zur Bauhöhe bleibt mir von den oberen Skizzen nur eine Frage. d1 & d2: Sind die zu berücksichtigen, wenn größer als 1m. Oder ist größer als 1m garnicht erlaubt? Und gilt dieser Meter in Dachneigungsrichtung oder horizontal. ___________________________ Soweit verstanden. Dafür gibt es dann wahlweise 2 Möglichkeiten. Bei Möglichkeit 2 mit der Umhüllenden hätte ich das so verstanden, dass die hier gezeichnete Variante mit Krüppelwalm bei BK 2 = 8m Bebauungshöhe über Bezugsniveau ganz genaue die 6+2m an der schmalen Gebäudefront ausnutzt. Und die BK2 = 8m + 6m übersteigt es auch mittig nicht. Hätte ich Gauben an der breiten Gebäudefront, so dürften die bei 45° Dachneigung max. 2m hoch sein. Du bereicherst mit deinem Wissen dieses Forum ungemein. Ich wüsste nicht wo ich diese Infos sonst bekomme. |
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"an der schmalen Gebäudefront"? Damit meinst du die Giebelfront - linkes Bild??? Wenn ja, dann stimmt deine Aussage nicht! Wenn du bei dieser Front eine Umhüllende anlegst, dann ist da noch jede Menge Platz nach oben. Diese deine Aussage trifft für die breite Seite - also das rechte Bild - zu! Ja, stimmt. Aber du redest jetzt plötzlich nur noch von der Umhüllenden - also davon, wie hoch eine Front und Teile davon sein dürfen. Ursprünglich haben wir nur über die Gebäudehöhe bzw. wie man diese berechnet gesprochen. Du springst da hin und her und ich kenn mich nicht aus, worauf du eigentlich hinaus willst. Und ja: Da ist mir ein Fehler unterlaufen. Hab die Bilder leider verwechselt. |
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Ja und ja Ich wollte anfänglich erstmal nur auf die Gebäudehöhe, da die komplizierter ist und jetzt im letzten Beitrag noch auf die Umhüllende um sicher zu gehen. Ja die Giebelfront. Wo liegt mein Gedankenfehler? Ohne Krüppelwelm (normales Satteldach) hätten wir eine Höhe von 9m (das ist doch zu hoch). Jetzt hätte ich gesagt 6m Gebäudehöhe und die 2m bis zum Anfang vom Krüppelwalm = 8m. Dort ist die maximal zulässige Höhe für die Umhüllende erreicht und ab da darf es nur mehr mit 45° nach hinten gehen. Ich weiß das ist eine unglaubliche Spezialfrage die eigentlich nicht in der Bauordnung herauszulesen ist. Weißt du trotzdem etwas dazu? |
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Weiß nicht genau..... aber ich stell mal hier ein paar Statements auf, an denen du das vielleicht selbst prüfen kannst: - es geht immer nur um die EINZELNE Front. Für jede einzelne Front eines Gebäudes ist völlig getrennt voneinander die Frage der (zulässigen) Höhe zu bewerten. Das kann wahlweise nach 2 Methoden erfolgen: entweder über die klassische Berechnung einer Gebäudehöhe oder über die Methode mit der Umhüllenden. - die zu betrachtende Front ist eine FLÄCHE. Diese Fläche ist völlig plan, d.h. da schwenkt nichts nach vorne oder hinten. - wo die Front unten ansetzt (und dann völlig plan senkrecht nach oben steht) ergibt sich aus dem GRUNDRISS des Gebäudes - also im Normalfall ist das die Außenkante einer Außenmauer - die Umhüllende ist eine mögliche Variante, den (höchstmöglichen) OBEREN Abschluss einer Front darzustellen. - die Umhüllende beginnt an den Seiten der Frontfläche in der max. Höhe der anzuwendenden Bauklasse (sogenannte "Randpunkte" - bei Bauklasse II liegen die Randpunkte also bei 8m) - von den Randpunkten läuft die Linie der Umhüllenden in der Ebene der Frontfläche mit einem Winkel von max. 45° nach oben (da geht nichts "nach hinten"!!! ). Und jetzt geh mal her und zeichne im 1. Schritt die FrontFLÄCHE einer einzelnen Front auf. Zum besseren Verständnis markiere die FLÄCHE mit Farbe oder Schraffur). Dann verlängere die seitlichen Begrenzungen der Frontfläche senkrecht nach oben bis zu einer Höhe von 8m (für Bauklasse II). Das sind dann die Randpunkte. Von diesen Randpunkten weg leg dann im 45°-Winkel ansteigende, zueinander gerichtete Linien an. Die treffen sich dann irgendwo und das ist der sogenannte Hochpunkt. Der Hochpunkt darf max. 6m über der Bebauungshöhe liegen - bei Bauklasse II also bei max. 14m! Wenn deine Frontfläche an jeder Stelle innerhalb dieser Punkte und Linien zu liegen kommt, dann ist diese Front hinsichtlich ihrer Höhe gem. Bauordnung zulässig. Mach das mal getrennt für jede einzelne Front! |