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Bauklasse 1 - Das Haus darf maximal 5 Meter hoch sein.
Auszug aus der Bauordnung: "Die Gebäudehöhe ist nach der mittleren Höhe der Gebäudefront zu berechnen. Das heißt, dass die Fläche jeder Fassade durch deren Länge dividiert wird. Daraus resultiert die mittlere Gebäudehöhe." Wird sich also nicht viel mit Flachdach ausgehen, ev. eingeschossig bauen. |
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Bauklasse1 - Hallo,
Ich möchte zur vorrangegangenen Wortmeldung noch ergänzen: Die verglichene Gebäudehöhe gilt lt. NÖ Bauordnung je Seitenansicht (im Gegensatz zur Wiener Bauordnung, denn da gilt verglichene Höhe additativ über gesamte Fassadenabwicklung). Vorraussichtlich helfen erste Überlegungen, ein erster Entwurf. Stehe gerne zur Verfügung. mit freundlichen Grüßen Arch. DI Albert Fürth www.fuerth.at 0664 / 30 80 585 |