muss ich mich um obiges Thema kümmern, wenn ich auf einer Baustelle nur eine einzige Firma beauftrage? Macht es einen Unterschied, ob diese Firma ihrerseits Subfirmen nutzt?
Das Gesetz spricht nicht von der Anzahl der Firmen sondern von der Dauer der Arbeit und der Anzahl der gleichzeitig tätigen Arbeitnehmer.
Also ganz grob, SiGe Plan bei Vorankündigung oder gefährlichen Arbeiten und Vorankündigung bei mehr als 30 Arbeitstagen UND mehr als 20 gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmern ODER bei mehr als 500 Personentagen.
Aber den §3 BauKG interpretiere ich so, dass man einen Baustellenkoordinator benötigt, sobald mehrere Unternehmen auf einer Baustelle gleichzeitig oder hintereinander tätig sind.
Daher meine Frage, ob ich mich darum kümmern muss wenn ich auf einer Baustelle nur eine einzige Firma beauftrage? Macht es einen Unterschied, ob diese Firma ihrerseits Subfirmen nutzt?
aber der Auftraggeber weiß ja oft gar nicht genau, ob die beauftragte Firma Subfirmen nutzt oder eigene Mitarbeiter schickt. Müsste sich in diesem Fall die Hauptfirma um das Thema kümmern?