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Baukoordinator SIGE

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  •  bauwillig
10.1. - 15.1.2024
4 Antworten | 3 Autoren 4
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Hallo!

muss ich mich um obiges Thema kümmern, wenn ich auf einer Baustelle nur eine einzige Firma beauftrage? Macht es einen Unterschied, ob diese Firma ihrerseits Subfirmen nutzt?

Freue mich auf eure Inputs!

  •  StefanP
  •   Gold-Award
10.1.2024  (#1)
Das Gesetz spricht nicht von der Anzahl der Firmen sondern von der Dauer der Arbeit und der Anzahl der gleichzeitig tätigen Arbeitnehmer.

Also ganz grob, SiGe Plan bei Vorankündigung oder gefährlichen Arbeiten und Vorankündigung bei mehr als 30 Arbeitstagen UND mehr als 20 gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmern ODER bei mehr als 500 Personentagen.

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  •  bauwillig
15.1.2024  (#2)
Aber den §3 BauKG interpretiere ich so, dass man einen Baustellenkoordinator benötigt, sobald mehrere Unternehmen auf einer Baustelle gleichzeitig oder hintereinander tätig sind. 

Daher meine Frage, ob ich mich darum kümmern muss wenn ich auf einer Baustelle nur eine einzige Firma beauftrage? Macht es einen Unterschied, ob diese Firma ihrerseits Subfirmen nutzt?

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  •  BungalowImGruen
  •   Bronze-Award
15.1.2024  (#3)

zitat..
bauwillig schrieb: Macht es einen Unterschied, ob diese Firma ihrerseits Subfirmen nutzt?

Dann sind definitiv mehrere Firmen tätig. das BauKG bezieht sich ja nicht auf die Beauftragung, sondern auf die Tätigkeit.


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  •  bauwillig
15.1.2024  (#4)
aber der Auftraggeber weiß ja oft gar nicht genau, ob die beauftragte Firma Subfirmen nutzt oder eigene Mitarbeiter schickt. Müsste sich in diesem Fall die Hauptfirma um das Thema kümmern?

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