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Ja, - wenn nicht ausdrücklich ein Veräußerungsverbot im Grundbuch steht - und wenn die grundbücherlich einverleibte Belastung des Bauzwanges auch für den neuen Eigentümer im Grundbuch bestehen bleibt. |
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Hallo Alexandra1915, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Baulandsicherungsvertrag grundbücherlich |
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Hallo Karl10 danke für die Info, so hat es mir ein Rechtsanwalt bei einer mündlichen Beratung auch gesagt, das Bauamt auf der Gemeinde konnte mir leider da keine genaue Auskunft geben! |
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