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wenn es als - Spielhaus für deine Kinder gedacht ist, gibt es keine Vorschriften...denn Kinderspielplätze unterliegen nicht der Bauordnung... (Oö Bauordnung § 1 Abs. 3 Z 14)
ausnahme: Oö Bauordnung § 24 Abs. 1 Z 2: die Errichtung oder wesentliche (umbaugleiche) Änderung sonstiger Bauten über oder unter der Erde, die auf Grund ihrer Verwendung, Größe, Lage, Art oder Umgebung geeignet sind, eine erhebliche Gefahr oder eine wesentliche Belästigung für Menschen herbeizuführen oder das Orts- und Landschaftsbild zu stören so ein riesiges, wagemutiges Baumhaus wirds ja schon ned werden? oder? so long sheep |
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danke - Ja es wird ca. Länge 2m x Breite 2m großes und in ca 3 m höhe der Einstieg + ca. 2 m nochmal hoch, also ca. insgesamt 5 m hoch. Und fast an die Grundstücksgrenze.
Und ja wird aus Holz. danke für deine Antwort |