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ich fürcht soetwas gibt es ned wirklich - was sich noch finden lässt ist ABGB § 364 Abs. 3 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622) aber da wirds imho schon dünn...
so long sheep |
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kann mir vorstellen, dass man das begutachten lassen kann. Sollte er eine erhebliche Gefahr darstellen müssen Maßnahmen gesetzt werden.
Ist aber nur Spekulation mfg |
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Gefahr - sehe ich eigentlich keine für mein Haus, da im Falle eines
Sturmschaden, der Baum mein Haus nicht treffen würde. Der Schatten ist sogar ein Vorteil für mich, da meine Bäume natürlich derzeit noch viel kleiner sind. Lediglich die Nadeln der Föhre, die ja ganzjährig auf meinem Grund landen, sind ein Problem. Auf dem anderen Nachbargrund stehen drei riesige Birken (ca 20 m hoch) Optisch zwar schön, aber Birken sind eh bekannt für extremen Blütenstaub und Blätter. @whitesheep mehr steht im Gesetz nicht drinnen? Ich dachte, zb. Zweige oder Früchte über die Grundgrenze oder sind klar geregelt. d.h. der Nachbar kann auf seinen 1000 m² einen richtigen Urwald wachsen lassen und man kann nichts dagegen machen? |
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das mit dem urwald ist eben genau der punkt - wenn der urwald vom nachbarn eine nicht orts übliche beeinträchtigung mit sich bringt (keine ahnung...blütenstaub vielleicht, schatten,...)
dann wird der von mir erwähnte paragraph schlagend..ansonsten seh ich wenig handlungsmöglichkeit... bezüglich neupflanzung könnt es schon sein, dass es eine landes bzw. gemeinderegelung bezüglich größe des baums und anstand gibt...da müsstes aber auf der gemeinde nachfragen...stmk ist leider ned mein bundesland...bin rechtstechnisch mehr in oö zu hause... so long sheep |