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·gelöst· Bauplatzeklärung [Sbg]

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  •  rk515
  •   Gold-Award
  •  [Sbg]
  •  [Salzburg]
9.8. - 27.8.2019
3 Antworten | 3 Autoren 3
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Liebe Wissende!

Folgende Situation:

Hausbau vor 10 Jahren auf einer eigenen Einlagezahl. Jedoch galt die Bauplatzerklärung für das neue Grundstück UND auch für das alte (Elternhaus).
Jetzt ist die Situation, dass wenn der Eigentümer des Elternhauses baulich was verändern möchte dies natürlich nciht geht, da keine eigene Bauüplatzerklärung vorliegt. Ebenso kann der eigentümer des Neubaues nix verändern, weil die Bauplatzerklärung aus dem Jahr 1980 für das Grundstück des Elternhauses galt. (Somit ist quasi der Bauplatz für die eine Erklärung des Elternhauses voll ausgeschöpft, da der Neubau ja auch dazugerechnet wird)

Ich möchte hier das Thema "warum konnte das so gemacht werden" gar nicht diskutieren.
Mir gehts nur darum, ob die Gemeinde (was sie jetzt auch macht) sagen kann "nein, wir machen hier nicht 2 Bauplatzerklärungen für die beiden Grundstücke, da die Abstände zur Grundstücksgrenze lediglich [von beiden Häusern] nur 2 Meter betragen)"
Dies steht im Paragraphen, den die Gemeinde genannt hat so drinnen (BGG § 25 Abs. 3), jedoch gilt das meines erachtens nur für Neugenehmigungen und nicht, wenn jetzt schon ein Bestand drauf steht.

Grund ist der, dass wir hier eigentlich die Zukunft regeln wollen. Sollte in Zukunft jemand was baulich verändern wollen, ist er immer Abhängig vom anderen. Wären hier aber 2 getrennte Bauplätze, muss der eine Grundstückseigentümer nicht den anderen fragen bzw. ist hier niemand vom anderen Abhängig, sondern lediglich von der Gemeinde (bewilligungsseitig).

Ich hab mich jetzt mal etwas erkundigt (zwar leienhaft) und mir wurde gesagt, einfach mit einem Geometer alles ausmessen, dann eine Bauplatzerklärung machen, wenns die Gemeinde ablehnt, dann nächste Instanz zum Land (Salzburg) gehen. Laut der (leienhaften weil mal Gemeindesekretär gewesen) Meinung kann eine Gemeinde sowas eigentlich nicht ablehnen. Von der bewilligbaren GFZ würde es sich ausgehen, wenn 2 Bauplätze vorhanden wären.

Vielleicht hat ja jemand eine Meinung bzw. eine Idee wie man hier was erreichen könnte.

LG

  •  massiv50er
9.8.2019  (#1)
In der Bauplatzerklärung wird ja auch das "baufenster" definiert. Und hier sind min 4m Abstand einzuhalten. Nebengebäude/Garagen dürfen dieses unterschreiten.

Ich denke, dass du hier schlechte Chancen auf 2 Bauplatzerklärungen hast.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
9.8.2019  (#2)
Ich hab den § gelesen.
Bei Baubeginn gings ja, dass ichd ie 4 Meter unterschreite, weil ich die Unterschrift der anderen Grundstückseigentümer hatte. Da wars 1 Bauplatz.
Das sind die Gegebenheiten.
Es müsste doch möglich sein, das im Nachhinein irgendwie abzuändern. Denn wie gesagt, der §  sagt ja nur aus, dass dies bei Neubauten so ist.

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  •  chester_
27.8.2019  (#3)
Bitte den § 24 Abs. 2 BGG ansehen:

Die Unterteilung eines bereits bebauten Bauplatzes darf nur genehmigt werden, wenn auf den durch die Unterteilung vorgesehenen bebauten Flächen die baurechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften über die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen und über die Lage der Bauten im Bauplatz, gewahrt bleiben.

werdet hier somit wenig um nicht zu sagen keine chancen haben.

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