|
|
||
In der Bauplatzerklärung wird ja auch das "baufenster" definiert. Und hier sind min 4m Abstand einzuhalten. Nebengebäude/Garagen dürfen dieses unterschreiten. Ich denke, dass du hier schlechte Chancen auf 2 Bauplatzerklärungen hast. |
||
|
||
Ich hab den § gelesen. Bei Baubeginn gings ja, dass ichd ie 4 Meter unterschreite, weil ich die Unterschrift der anderen Grundstückseigentümer hatte. Da wars 1 Bauplatz. Das sind die Gegebenheiten. Es müsste doch möglich sein, das im Nachhinein irgendwie abzuändern. Denn wie gesagt, der § sagt ja nur aus, dass dies bei Neubauten so ist. |
||
|
||
Bitte den § 24 Abs. 2 BGG ansehen: Die Unterteilung eines bereits bebauten Bauplatzes darf nur genehmigt werden, wenn auf den durch die Unterteilung vorgesehenen bebauten Flächen die baurechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorschriften über die bauliche Ausnutzbarkeit der Grundflächen und über die Lage der Bauten im Bauplatz, gewahrt bleiben. werdet hier somit wenig um nicht zu sagen keine chancen haben. |
||
|