Weiß jemand von euch wie eine "luftgetragene Überdachung" in unseren Baurecht definiert ist?
Der Hintergrund ist warum ich das wissen will ist Baugesetz §21 2 e)
Schon mal Bildsuche Google versucht? Da kommen viele Poolüberdachungen und ähnliche transparente Dächer. Ich glaube da gibt es tatsächlich welche, die mit Luft gefüllt werden und somit tragen. Also ich tippe auf Pooldach. Aber eigentlich wäre es am besten und einfachsten du fragst da gleich bei der zuständigen Baubehörde nach.
Diese Pool Dächer habe ich auch gefunden. Aber das kann doch nicht die Definition sein. Hintergrund ist jener das ein bekannter einen unterstellplatz bekommt, dieser aber mit 60m2 dachfläche klar über den 40m2(bewilligungsfrei) ist und er nun eine Definition sucht um dies als bewilligungsfrei durchzukriegen. Der unterstellplatz besteht aus 6 Säulen und dem dach, ohne wände..
gibt es sonst eine Möglichkeit diesen Unterstellplatz, welcher direkt neben dem Wald für die Waldarbeitgeräte verwendet wird, bewilligungsfrei zu bekommen?