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--Hallo,
Eintragungen ins Grundbuch sind grundsätzlich mit 1,2% des Wertes zu vergebühren. Falls das Objekt nach den landesrechtlichen Vorschriften wohnbaugefördert ist, ist eine Befreiung für hievon betroffene Finanzierungen gemäß § 53 Abs. 3 WBF-G 1984 möglich. Genauere Infos bei Gericht als auch bei der jeweiligen Wohnbauförderungsstelle des Landes. :Sie sind zwar nicht "Besitzer"//wohl Eigentümer des Grundstücks aber Eigentümer der eigens eingerichteten Baurechtseinlagezahl. fg |
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Hallo insis, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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DANKE insis!!! - Top Info!
Werd den Gesetzestext mal studieren! Mfg |