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Alles, was drüber hinaus geht dann halt nicht mehr! Pergolen sind anzeige- und bewilligungsfrei - und zwar ohne Größenbeschränkung! Aber: ist das, was du meinst auch wirklich eine "Pergola"? mach mal eine kurze Beschreibung! Da lies mal in diesem Beitrag von mir: http://www.energiesparhaus.at/forum/44826 |
Du meinst TechnikSCHACHT?? - unterirdisch und unmittelbar an das Becken anschließend und in einer Größe, die man halt braucht, um die notwendige Beckentechnik und -versorgung unterzubringen?? Sowas wäre als integraler Bestandteil des Beckens anzusehen und läuft somit beim Becken mit.
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vielen Dank für deine raschen Antworten - ja ich meine einen Technikschacht direkt angrenzend an beiden Beckenenden -> unter "mitlaufen" verstehst du aber nicht, dass sich um dies das Becken verringern muss? - unter Pergola verstehe ich 4 senkrechte Steher und darauf kein Dach sondern nur Latten für einen Sonnenschutz; Seitenwände würden alle offen sein - Danke für den Link - sehr spannend... nun habe ich noch eine etwas kniffligere Fragen: Wenn Jahre nach der Errichtung des Pool eine HQ 100 Zone über der Fläche ausgerollt wird, und das Pool an diese angrenzt bzw. ein Teil des Technikschacht darin liegt hat dies eine Auswirkung im Nachhinein? |
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Nein. Die Grenze von 50m³ berührt das nicht. Ja, das ist ok. Viele bezeichnen nämlich etwas als Pergola, obwohl es gar keine ist. Nein! ||
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