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Bauvertrag-Inhalt

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  •  mario28
24.7.2012
2 Antworten 2
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Hallo,

da es bei uns mit der Auftragsvergabe langsam ernst wird, würden wir uns über Anregungen zu Normen (Önorm...) und Rechtsklauseln freuen, die unbedingt im Bauvertrag zu vereinbaren sind bzw. die verhandelt werden sollten.

Vielen Dank im Voraus
lg mario28

  •  Bergsteirer
24.7.2012  (#1)
Google mal "Ratgeber Hausbau Arbeiterkammer". Da kommst du zu einem PDF, wo einiges drinsteht.

Ansonsten - abgesehen von Normen und Klauseln - lass' dir so viel wie möglich exakt in den Vertrag schreiben; zu genau gehts nicht. WAS wird verbaut und WIE wird es verbaut. Sollte sich die Firma sträuben, ist Vorsicht geboten.

lg

Bergsteirer

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  •  creator
  •   Gold-Award
24.7.2012  (#2)
wie schon öfter ausgeführt, ist es für konsumenten isd kschg - sinnvoller, nur
-eine bauausführung nach "aktuellstem stand der technik" und "laut beworbener, mängelfreier und qualitativ weit überdurchnschnittlicher ausführung",
-die zahlungsmodalitäten ("geld folgt leistung"), wenn möglich in pauschalpreisen und nicht nach völlig intransparenten, weil unüberprüfbaren "regiestunden", aber samt pönalen bei verzug durch die firma,
- "geld folgt leistung" heißt: nach mängelfreier , förmlicher übergabe und abnahme durch euch bzw. einem sachverständigen,
-einen haftrücklass für die dauer der gewährleistung ihv ca 3-5% zu vereinbaren und
-die agb möglichst vollständig auszuschließen - dann braucht man auch nicht streiten, was gesetzwidrig oder "nur" benachteiligend ist..

ich persönlich halte nichts davon, önormen, die auf druck der wirtschaft toleranzen und allgemeine bedingungen zulassen, wo einem schlecht wird, auch noch zum bestandteil eines vertrages zu machen - vielleicht auch noch ungelesen, weil keiner der anbieter eine aktuelle ausgabe dabeihat, geschweige denn, die fallen darin erklären kann.
kleiner überblick: http://www.dr-schoepf.at/content/de/44/die_rolle_von_normen_im_bauvertrag.html

gesetzwidrige klauseln bei bauträgerverträgen oder fth-anbietern gibt's eh hier im forum oder auf www.verbraucherrecht.at - daher besser agb komplett ausschließen.
wer vorauszahlungen/anzahlungen verlangt, ist wegen konkursrisiko auszuschließen: http://www.branchenmonitor.at/Branchenmonitor_/grpbau/Inhalt.htm bankegarantien o.ä. verteuern nur, sind aber für kunden wegen der garantiestrenge höchst riskant - hatten wir eh gerade.

damit seid ihr mit den gesetzlichen gewährleistungsansprüchen auf der sicheren seite.

das mit den dämlichen leistungsbeschreibungen, die halt immer nur auf's zehntelgramm zement genau erfüllt werden, sind imho sinnlos, das kann man mit der o.a. klausel besser abdecken, weil die firma dann beweisen muss, dass ihr das so und nicht anders ausgemacht habt.


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