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Bauwerk vs. Gebäude [Stmk]

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  •  Joulia
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
28.1. - 29.1.2023
4 Antworten | 2 Autoren 4
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Servus Leute,

in der Widmungsurkunde unseres Baugrundstück hat sich damals als es gewidmet wurde (vor 30+ Jahren) der Nachbar reinreklamiert, dass Bauwerke mit mindestens 5m Abstand von der Grundstücksgrenze errichtet werden dürfen.

Was ist hier unter "Bauwerk" zu verstehen? Im Sinne eines "Gebäudes" (d.h. alles was seitlich nicht geschlossen ist zählt ja nicht als Gebäude soweit ich weiß), oder ist dieser Begriff rechtlich anders zu interpretieren und es würde auch z.B. ein Carport darunterfallen? 

Auszug aus Widmungsurkunde:

2023/20230128853379.png

Dazu ist zu sagen, dass an der Grenze zwischen unserem Grundstück und dem Nachbar seit 30+ Jahren ein Zaun steht (errichtet von Voreigentümer unseres Grundstücks), der im weitesten Sinne aus meiner Sicht ebenfalls einem "Bauwerk" entspricht. Dies würde der Urkunde oben bereits widersprechen? Könnte man sich da bei einem Carport evtl sogar auf Gewohnheitsrecht berufen?

Zusätzlich befindet sich sich der Grenzverlauf nicht mehr wie oben genannt in der Wegesmitte, sondern der halbe Weg wurde vor einiger Zeit an den Nachbarn verkauft. Somit dürfte dies aufgrund der Formulierung "infolge des Grenzverlaufs mittig des Wirtschaftsweges" ohnehin hinfällig sein. Korrekt?

LG J

  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.1.2023  (#1)
Servus,

Der Begriff bauliche Anlage (Bauwerk) ist im Baugesetz §14 in Pkt. 13 festgelegt. Ein Carport ist in diesem Sinne ein Bauwerk. Beim Zaun kommt es auf die konkrete Ausführung an (für die wenigsten Zäune braucht man bautechnische Kenntnisse). Aus dem zitierten Text geht aber mMn nach ohnehin eindeutig hervor was gemeint und der Nachbar kann sich, wenn es hart auf hart kommt, auf die zitierte Passage berufen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
28.1.2023  (#2)
Was ist eine "Widmungsurkunde"??? In irgendwelchen Landesgesetzen der Steiermark gibts diesen Begriff wörtlich jedenfalls nicht!
Wer hat diese "Widmunsgurkunde" erstellt??
Auf welcher gesetzlichen Grundlage??
Welche rechtlich verbindliche Wirkung hat diese und wem gegenüber?
Wurde diese "Widmungsurkunde" von einer Verwaltungsbehörde erstellt, d.h. hat sie öffentlich-rechtlichen Charakter? Welche Behörde ist dann für deren Einhaltung zuständig und in welchem Verfahren nach welchem Gesetz??
Oder ist das irgendeine privatrechtliche Vereinbarung/Vertrag zwischen Privatpersonen und inhaltlich daher rein im Privatrecht angesiedelt?
Was steht denn in dieser "Urkunde" ganz oben, sozusagen als Briefkopf?
Wer hat da alles unten unterschrieben??

Mit dieser Fülle von Fragen will ich nur aufzeigen, wie wenig man mit deinen Angaben darüber weiß und sagen kann, welche Auswirkungen und Folgen dieser zitierte Textausschnitt tatsächlich haben könnte.

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  •  wiwi
  •   Bronze-Award
28.1.2023  (#3)
Die Frage (eigentlich ist es nur eine einzige) ist berechtigt.

Aus dem ersten Satz des Eingangspostings könnte man jedoch ableiten, dass es sich um den hoheitlichen Akt zur Widmung des Grundstücks als Bauland handelt (Widmungsbescheid) und, soweit sich aus dem vollständigen Dokument (der uns ja nicht vorliegt) nichts anderes ergibt, dieses Rechtsgültigkeit besitzt.

Andernfalls würde es helfen das vollständige Dokument geschwärzt einzustellen.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
29.1.2023  (#4)

zitat..
wiwi schrieb: dass es sich um den hoheitlichen Akt zur Widmung des Grundstücks als Bauland handelt (Widmungsbescheid)

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein solcher Text im rechtlich verbindlichen Spruch eines Bewiligungsbescheides der Behörde für eine Flächenwidmung steht.


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