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Vorweg mal noch was zu klären: Deine Frage 1 ist grundsätzlich korrekt von dir selbst beantwortet (im konkreten Fall muss man dann aber auf cm genau rechnen und dann sind es 1,25 m!!) Zur Fage2: ein Abstellraum ist im vorderen Bauwich generell nicht zulässig. Eine Garage wäre dort nur dann möglich, wenn dies der Bebauungsplan ausdrücklich erlaubt. |
Also was jetzt?? wenn mit dem Hauptgebäude "verbunden", dann ist es keine eigene (=eigenständige) Konstruktion!
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Hallo Karl,
danke für die Antworten. das mit dem Hauptgebäude verbunden, habe ich so gemeint, dass das Carport und Abstellraum an dem Hauptgebäude mit Verankerungen verbunden werden - sprich verschraubt - frag mich nicht wie das bautechnisch genau funktioniert. Es ist aber ein eigener Eingang zu dem Abstellraum und kein direkter Zugang vom Abstellraum in das Hauptgebäude. Das mit den 1,25m war mir eigentlich klar, hab dann aber beim Plan zeichnen lieber die 5 cm als Puffer eingezeichnet und dann beim Thread schreiben einfach abgetippt - somit ein Übertragungsfehler meinerseits OK - wenn ein Abstellraum im vorderen Bauwich nicht zulässig ist, dann hab ich einmal umgezeichnet und würde zu folgenden zwei Konstellation kommen. Die Frage ist, welche Ausführungen zulässig sind. Keines, eines oder beide Haus bis 3,5m zur vorderen Grundstücksgrenze, Carport mit Abstellraum auf der linken Seite vom Haus. Carport im vorderen und seitlichen Bauwich und Abstellraum im seitlichen Bauwich. oder Haus bis 3,5m zur vorderen Grundstücksgrenze, Carport mit Abstellraum auf der linken Seite vom Haus. Carport im seitlichen Bauwich und Abstellraum im seitlichen Bauwich. danke für dein Feedback lg Stani |