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Ich bin zwar nicht @karl10, aber ich kann mir schon vorstellen, was eine seiner ersten Fragen sein wird: Wurde das damals so eingereicht und bewilligt? Laienantwort: Wenn ja: kein Problem. |
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Und, was sagt der Bebauungsplan dazu, ist auch immer relevant. |
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Danke für die Antworten. |
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Du hast es in aller Kürze auf den Punkt gebracht...😉 Und was ist die Antwort, lieber @HGTW?? =Standardsatz (fast) aller Makler....mehr möchte ich mich dazu nicht äußern. Was meinst du? Willst du wissen, was du in Zukunft mit diesem Gebäude machen kannst? Oder willst du wissen, was hier und jetzt für den derzeitigen Bestand gilt. PN kannst jederzeit schicken.....vor allem mal Grundstücksnummer und Katastralgemeinde. |
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Bei Altbestand ist es meist kein Problem. Vor allem bei Baujahr 1920-1950. ABER! - BEDENKE: Alles was du in dem Bereich neu errichtest oder umbaust, dafür gelten die aktuellen Regelungen. Das heisst im Fall einer Aufstockung musst du hinter die Bauwich-Linie rückspringen (Ausnahme Erker, Gaupe je nachdem wie in deiner Landes-Bauordnung geregelt). Immer wichtig - 1.Schritt vor Vertragsunterzeichnung Grundstücks/Hauskauf: Weg zum öftlichen Bauamt und Pläne ausheben (Vollmacht zur Planeinsichtnahme vom Grundstückseigentümer nicht vergessen). Wenn dort ein Bescheid zum Abbruch oder Rückbau vorliegt, dann wäre das natürlich nicht unwesentlich . Weitere Angaben zum Grundstück erfragen (Bebauungsvorschriften, Widmung, Bauklasse, Bauweise, Schutzzone, Denkmalschutz,....). Diese Angaben sind wesentlich, damit es kein böses Erwachen gibt. |
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