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Tut bei diesem Beispiel aber nicht wirklich was zur Sache, ist jedenfalls zulässig Ist soweit ich jetzt auf dem letzten Stand bin auch wieder zulässig. |
Der Genauigkeit halber: Kein Bebauungsplan -> kein vorderer Bauwich ||
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ProejctX hats schon richtig beantwortet. Beide Fälle sind zulässig. Und ja: ohne Bebauungsplan gibts kienen vorderen BAuwich!! Kleine Anmerkung: Kann man so nicht sagen. Ein Carport im vorderen BAuwich zählt NICHT zur 100m² Grenze! Gibt es allerdings keinen vorderen BAuwich, dann geht der seitliche Bauwich bis nach vorne zur Straßenfluchtlinie. Dann steht das CArport also im seitlichen BAuwich und dann zählt das Carport sehr wohl zur 100m² Grenze! |
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Kenn mich aus. Vielen Dank euch beiden. |
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